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Irrer GerichtsstreitHilfe, der Nachbar dübelt durch meine Wand

Ramazan Akgül zeigt das Loch im Kinderzimmer seines Sohnes. Auch hier wurden Leitungen verlegt.

Ramazan Akgül zeigt das Loch im Kinderzimmer seines Sohnes. Auch hier wurden Leitungen verlegt.

Köln – Wenn Ramazan Akgül (44) in seinem Wohnzimmer sitzt und fernsieht, fällt sein Blick immer wieder auf die Wand daneben. Und die zwei offenen Stellen darin, die an Einschusslöcher erinnern. Verursacht hat sie sein Nachbar Peter B. (Name geändert), der Leitungen in der gemeinsamen Wand verlegte – und dabei bis ins Wohnzimmer des „Bohr-Opfers“ dübelte.

Eine Reihenhaus-Siedlung in Ehrenfeld. Dicht an dicht stehen die Häuschen und teilen sich dabei eine Wand, bei älteren Bauten durchaus üblich. „Bis zur Hälfte gehört die Wand aber mir und ich will nicht, dass da Leitungen liegen“, so Akgül. Auch im Kinderzimmer, Dach- und Kellergeschoss richtete der „Dübel-Täter“Schaden an. Das war 2007.

Seitdem herrscht Streit. Akgül will, dass sein Nachbar Leitungen und Dübel entfernt, die Löcher beseitigt. Der Nachbar zeigte sich bei den Löchern kompromissbereit, wollte aber Akgüls Kostenvoranschlag (4000 Euro) nicht akzeptieren – und will auch die Leitungen lassen, wo sie sind.

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„Ich habe versucht, mich mit Herrn Akgül zu einigen, aber das war nicht möglich“, so der Nachbar. „Ich wünschte, es würde wieder Frieden einkehren.“ Akgül schaltete das Bauaufsichtsamt ein: „Auch am Dach hat er Veränderungen vorgenommen, die gegen den Brandschutz verstoßen.“

Das muss B. nun korrigieren. „Die Wand sei aber Privatsache, sagt das Amt. Dabei ist das eine Brandschutzwand, da darf nicht gebohrt werden“, meint Akgül. Das Kölner Amtsgericht sah das anders. Sein Urteil: Akgül bekam etwas Geld für die Beseitigung der Schäden zugesprochen, aber die Leitungen bleiben in der Wand. „Ich kann das nicht verstehen. Das ist mein Eigentum, wie kann es sein, dass der das darf?“