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Warum werden sie nicht abgeschleppt?Schrottautos in Köln nerven: „Reifen schon platt“

Dieser Ford steht nach Angaben von EXPRESS-Leserreporter Marcus K. seit knapp zwei Jahren unbewegt auf der Sieversstraße in Köln-Kalk.

Copyright: EXPRESS-Leserreporter Marcus K.

Dieser Ford steht nach Angaben von EXPRESS-Leserreporter Marcus K. seit knapp zwei Jahren unbewegt auf der Sieversstraße in Köln-Kalk.

Aktualisiert

Nach dem Bericht über ein Schrottauto, das in Köln-Riehl seit Monaten einen Parkplatz belegt, haben sich weitere EXPRESS-Leser und -Leserinnen gemeldet.

Parkplätze in Köln sind rar. Kein Wunder, dass sie heiß begehrt sind. Umso ärgerlicher, wenn der ohnehin schmal bemessene Parkraum von sogenannten Schrottautos belegt wird – und das oft über Wochen und Monate.

Nach dem Bericht über ein solches Schrottauto, das die Anwohnenden in Köln-Riehl seit Wochen nervt, haben sich weitere EXPRESS-Leser und -Leserinnen gemeldet. Auch in ihren Veedeln belegen Fahrzeuge Parkplätze, die sich seit Wochen und Monaten nicht vom Fleck bewegen.

Schrottautos mehrfach über Portal „Sag’s uns“ der Stadt Köln gemeldet

Ein rötlicher Ford beispielsweise, steht seit knapp zwei Jahren in der Sieversstraße in Köln-Kalk und blockiert einen Parkplatz, schreibt EXPRESS-Leserreporter Marcus K.

„Auf der Sebastianstraße Richtung Niehl stehen immer wieder mindestens Zwei Pkw vollgepackt mit Schrott und Müll! Das geht seit Jahren schon so. Teilweise so schwer beladen, dass die Reifen schon platt sind. Wird genauso toleriert“, ärgert sich Leser Jürgen auf Facebook.

Auch in Zollstock blockiert ein Wagen einen Parkplatz am Höninger Weg. Wie ein EXPRESS-Leserreporter schreibt, steht das „sehr demolierte“ Auto mit abgelaufener HU dort seit über einem Jahr. „Nicht nur, dass man am Witterungszustand direkt erkennt, dass dieses Fahrzeug lange nicht bewegt wurde, mittlerweile sind auch beide Vorderreifen platt…“

Wie er schreibt, wurde das bereits mehrfach über das Portal „Sag’s uns“ der Stadt Köln gemeldet. Bewirkt hat es bislang nichts. Warum dauert es so lange? Das fragen sich viele genervte Anwohnende.

Kennt ihr auch solche Schrottautos auf Parkplätzen? Meldet euch bei uns! Fotos, Videos und Infos jetzt hier gratis, schnell und einfach in der EXPRESS-App hochladen – entweder via iPhone oder Android.

Hau raus!

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Offiziell gilt: Wer sein Auto ohne gültiges Kennzeichen auf der Straße abstellt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Und das Fahrzeug wird abgeschleppt. In der Regel läuft es so ab, dass das Ordnungsamt zunächst einen Aufkleber aufs Auto klebt. Der Halter oder die Halterin hat dann noch die Chance, das Fahrzeug selbst wegzuschaffen. Klappt das nicht, ermittelt die Stadt Halter oder Halterin und fordert ihn/sie auf, das Auto zu entfernen. Dieser Verwaltungsvorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen – und erst wenn gar nichts passiert, kommt der Abschleppwagen!

Halter hat ein Recht darauf, sein Fahrzeug selbst zu entfernen

Warum nicht sofort? Ganz einfach: Der Halter hat ein Recht darauf, sein Fahrzeug selbst zu entfernen. Die Stadt muss erst alle Schritte durchlaufen.

Geht von einem Wrack allerdings eine Gefahr aus, wird sofort abgeschleppt. Eine Gefahr liegt vor, wenn Beschädigungen am Fahrzeug Personen verletzen könnten – zum Beispiel zersplittertes Glas oder scharfe Blechkanten.

Was aber, wenn das Auto noch zugelassen ist? Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nennt solche Wagen „Dauerparker“ und sagt dazu, dass „Dauerparken“ auf öffentlichen Straßen grundsätzlich zulässig ist, sofern kein Parkverbot besteht und keine Parkraumbewirtschaftung stattfindet (§ 12 StVO).

Grundsätzlich gilt:

  1. 📋 Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet
  2. ✅ TÜV-Plakette ist noch gültig
  3. 🔢 Kennzeichen ist lesbar
  4. 💡 Beleuchtungseinrichtungen sind sauber

Übrigens: Nicht nur in Wohnvierteln, auch in Parkhäusern gibt es immer wieder Probleme mit sogenannten „Geisterautos“.

Was unter dem Begriff „Dauerparker“ geregelt ist, sucht man in der StVO aber vergeblich – es gibt keine gesetzliche Definition, die einen konkreten Zeitraum festlegt. 

Daher darf das Ordnungsamt „Dauerparker“ im öffentlichen Raum auch nicht ohne Weiteres abschleppen. Ausnahmen: wenn der Verkehr behindert wird, der Wagen im Halteverbot steht oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. (susa)

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