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Zoff um ImpfauskunftDarf mein Chef mich das fragen? Kölner Unternehmen beziehen Stellung

Eine junge Frau wird bei einer Impfaktion in Köln-Meschenich geimpft.

„Schon geimpft?“ Das könnten Chefs ihre Mitarbeiter bald fragen. Hier ist eine Impfaktion im Mai 2021 in Meschenich zu sehen. 

Können Arbeitgeber bald den Impfstatus abfragen? Derzeit ist das noch nicht erlaubt. Gegenüber EXPRESS.de erklären Kölner Firmen und Verbände, wie sie bislang mit dem Thema umgehen und was sie sich wünschen würden.

von Madeline Jäger (mj)

Köln. Auch einige Kölner Unternehmen wünschen sich, dass sie ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach ihrem Impfstatus fragen dürfen. EXPRESS.de hat sich bei sieben Firmen, Verbänden und der Gewerkschaft Verdi zum Impf-Auskunftsrecht umgehört.

Impfauskunftsrecht für Arbeitgeber: Wie stehen Kölner Firmen dazu?

Aktuell plant die große Koalition, dass Arbeitnehmer in bestimmten Branchen ihren Corona-Impfstatus bekanntgeben müssen. Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen müssten dann künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung geben. Doch zum Beispiel NRW-Ministerpräsident Armin Laschet geht der Kompromiss nicht weit genug.

„Aus Gründen der Betriebssicherheit sollte es Arbeitgebern erlaubt sein, sich nach Impfungen in der Belegschaft zu erkundigen – natürlich unter der Voraussetzung, dass diese Informationen vertraulich bleiben“, sagte der CDU-Kanzlerkandidat der Funke Mediengruppe dazu.

Alles zum Thema Ford

Ganz anders sieht das die Gewerkschaft Verdi. Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle fürchtet einen „nicht vertretbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.“

Impfauskunft: ver.di dagegen: „Pläne gehen zu weit“

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die Pläne der Bundesregierung für zu weitgehend. Zwar sind die schlimmsten Überwachungsregelungen für weite Teile der Arbeitswelt abgewendet worden, doch gehen die vorgesehenen Auskunftspflichten für Beschäftigten in Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Berufen zu weit. Diese stellt einen nicht vertretbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beschäftigten dar“, sagt Verdi-Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle auf EXPRESS.de-Anfrage.

Verdi fordert, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern. Es sei fraglich, ob sich über die geplante Auskunftspflicht zum Impfstatus die Sicherheit in Kitas, Schulen und sozialen Einrichtungen verbessern lasse.

Ford: „Auskunftsrecht halten wir für durchaus sinnvoll“

Völlig anders sieht es das Kölner Unternehmen Ford.

„Ein Auskunftsrecht, auch wenn es nur zeitlich befristet wäre, halten wir durchaus für sinnvoll, um die Schutzmaßnahmen für unsere Belegschaft besser, gezielter planen und umsetzen zu können“, erklärt Ford-Pressesprecherin Ute Mundolf auf EXPRESS.de-Anfrage.

„Wir motivieren unsere Belegschaft, sich impfen zu lassen und bieten eigene Impfungen während der Arbeitszeit über unseren Gesundheitsdienst an. Ganz aktuell starten wir eine weitere Informations- und Aufklärungskampagne, um über die Impfung aufzuklären und so möglichst viele Zweifler zu überzeugen, sich impfen zu lassen“, so die Ford-Sprecherin.

Stadt Köln: „Impfung dient nicht nur eigenem Schutz“

Die Stadt Köln positioniert sich als Arbeitgeber in dieser Frage zurückhaltender.

„Das Auskunftsrecht von Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ist gesetzlich klar geregelt und wird entsprechend von der Stadt Köln angewandt. Unabhängig von einer möglichen Änderung des Auskunftsrechts, hält die Stadt Köln die Annahme eines Impfangebots für die zielführendere Maßnahme. Eine Impfung dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern schützt auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Die Stadt Köln wirbt daher aktiv dafür, dass ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Kölner Bevölkerung die gemachten Impfangebote annehmen“, antwortet Stadtsprecher Benedikt Mensing auf Anfrage.

KVB: „Gutes Vertrauensverhältnis gibt diesem Thema keine 'Schärfe'“

Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) möchten sich zur Diskussion um die Abfrage des Impfstatus von Mitarbeitern allgemein nicht äußern.

Aber: „In unserem Unternehmen erhalten alle Beschäftigten aktiv ein Impfangebot, dem sehr viele Mitarbeitende bereits gefolgt sind. Mit dem Angebot fragen wir die Beschäftigten auch, ob sie eine Impfung benötigen oder ob sie bereits geimpft sind. Auf freiwilliger Basis teilen uns die meisten Mitarbeitenden ihren Status mit. Dies ist für Mitarbeitende und Vorgesetzte auch wichtig bei der Beendigung eines Urlaubs. Urlaube mit einer Dauer von fünf oder mehr Arbeitstagen erfordern bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz die Vorlage eines negativen Corona-Testes. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der/die Beschäftigte geimpft ist“, erklärt KVB-Sprecher Stephan Anemüller.

Und betont: „Unsere Erfahrung ist, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden diesem Thema keine 'Schärfe' gibt“, so der KVB-Sprecher.

DEHOGA: „Status unserer Gäste kennen wir, den unserer Beschäftigten nicht“

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Nordrhein positioniert sich klar für das Auskunftsrecht.

„Wie alle anderen Arbeitgeberverbände fordern auch wir im Gastgewerbe ein Auskunftsrecht in Bezug auf den Impfstatus. Dabei geht es um den Schutz aller Beschäftigten bei uns in den Betrieben, aber natürlich auch um den Schutz der Gäste. Hygiene- und Schutzkonzepte in den Betrieben können natürlich besser abgestimmt werden, wenn unsere Gastronomen und Hoteliers wissen, wer von ihren Mitarbeitern geimpft oder genesen ist oder eben nicht. Den Status unserer Gäste kennen wir – wegen der 3G-Regeln. Den unserer Beschäftigten nicht – da stimmt etwas nicht“, erklärt DEHOGA-Sprecher Thorsten Hellwig.

Flughafen Köln/Bonn:„Wünschenswert und sinnvoll“

Und wie sieht es im Hinblick auf das Flughafen-Personal aus?

„Im Sinne des bestmöglichen Impfschutzes für alle Beschäftigten der Flughafen Köln/Bonn GmbH und angesichts der Bedeutung des Flughafens als kritische Infrastruktur ist es sicherlich sinnvoll und wünschenswert, Kenntnis darüber zu erhalten, welche Beschäftigten Impfangebote wahrgenommen haben. Maßgeblich für uns sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Alle Beschäftigten der Flughafen Köln/Bonn GmbH haben frühzeitig Impfangebote erhalten; die Impfung ist während der Arbeitszeit möglich“, erklärt Pressesprecherin Susanne Beyreuther auf EXPRESS.de-Anfrage hin.

TÜV Rheinland: „Wäre hilfreich, wenn wir wüssten, ob Beschäftigte geimpft sind“

Auch der TÜV Rheinland hat in dieser Frage eine ähnliche Auffassung, wie TÜV-Sprecher Jörg Meyer zu Altenschildesche erklärt.

„Alle Fachleute sind sich einig: Impfungen sind der richtige Weg aus der Pandemie. Wir als TÜV Rheinland haben deshalb von Anfang an die Impfmaßnahmen voll unterstützt. Wir haben bundesweit für unsere rund 9000 Beschäftigen 24 Impfstandorte aufgebaut und intern massiv für Impfungen geworben. Die Resonanz war riesig und die Rückmeldungen aus unserer Belegschaft sind durchweg positiv. Wir bieten auch weiter Impfungen an.”

Der Grund: Je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft sind, desto geringer wird das Risiko für uns alle. Und auch der Arbeitsalltag lässt sich dann sicherer gestalten. Deshalb wäre es auch hilfreich, wenn wir als Arbeitgeber wüssten, ob die Beschäftigten geimpft sind oder nicht. Dann ließen sich bestimmte Abläufe bei der Arbeit leichter organisieren, ohne auf Sicherheit zu verzichten“, antwortet TÜV-Pressesprecher Jörg Meyer zu Altenschildesche.

Impfauskunft: Bundestag beschließt neue Regelung

Der Bundestag hat eine entsprechende Gesetzesänderung zur Impfauskunft am Dienstag (7. September) beschlossen. Wie ursprünglich geplant, sollen Arbeitnehmer in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung machen müssen. 

Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte.

„Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, heißt es zur Erläuterung im Entwurf. Neue Regeln für Unternehmen in der freien Wirtschaft wurden von der Politik trotz diverser Arbeitgeber-Forderungen bisher nicht beschlossen.