Flughafen Köln/BonnPromillesünder, Betrug, Drogen: Polizei schafft besonderen „Hattrick“

Polizisten mit einem Hund betreten 30.05.2016 den Sicherheitsbereich im Terminal 1 am Flughafen Köln/Bonn (Nordrhein-Westfalen).

Gleich drei Fahndungserfolge an einem Tag konnten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn für sich versuchen. Das Archivbild zeigt einen Einsatz 2016. 

Am Flughafen Köln/Bonn konnten Beamte der Bundespolizei gleich drei Fahndungserfolge für sich verbuchen.

Ein erfolgreicher Tag für die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn war ohne Zweifel Donnerstag, der 2. Dezember. Denn hier hatten die Beamten drei Fahndungserfolge nacheinander.

Bereits kurz nach Mitternacht kam ein 41-Jähriger nach Ankunft aus Istanbul zur Einreisekontrolle. Als die Bundespolizisten einen Fahndungsabgleich durchführten, stießen sie auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln.

Flughafen Köln/Bonn: Promillesünder zur Fahndung ausgeschrieben

Diese hatte den türkischen Staatsangehörigen zur Fahndung ausgeschrieben – wegen einer offenen Geldstrafe in Höhe von 630 Euro aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr. Da der Mann die Summer vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er dem Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei übergeben. Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe über 21 Tage.

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Am Nachmittag des selben Tages dann folgte der nächste Fahndungstreffer: Als eine Streife  der Bundespolizei im Terminal des Flughafens eine 31-Jährige kontrollierte, ergab auch hier die Fahndungsabfrage ein positives Ergebnis.

Es bestand eine Fahndungsnotierung durch Österreich zur Festnahme. Die gefasste Österreicherin war wegen Betrugs- und Fälschungsdelikten gesucht worden und wurde ebenfalls an die Kölner Polizei übergeben.

Bundespolizei schafft am Flughafen Köln/Bonn den „Fahndungs-Hattrick“

Mehr Glück hatte hingegen ein albanischer Staatsangehöriger, der gegen 22.20 Uhr nach Ankunft aus Tirana ebenfalls durch die Beamten kontrolliert und von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen einer offenen Geldstrafe aufgrund unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gesucht wurde.

Der Mann konnte den fälligen Betrag in Höhe von 384 Euro noch vor Ort bezahlen und so der angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen entgehen. Er wurde nach Zahlung auf freien Fuß gesetzt. (smo)