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Zugriff am Flughafen Köln/BonnFrau (33) macht während ihrer Bewährung einfach alles falsch

Menschen in der Abflughalle am Flughafen Köln/Bonn.

Am Flughafen Köln/Bonn, hier ein Symbolfoto aus dem Jahr 2020, wurde eine 33-jährige Frau festgenommen.

Die Bundespolizei hat am Flughafen Köln/Bonn eine 33-jährige Frau festgenommen. Die verurteilte Betrügerin verstieß gegen diverse Auflagen ihrer Bewährung.

Köln. Ob sie sich im Schutz der Nacht sicher fühlte? Oder sich keiner Schuld bewusst war? Oder generell keinen Gedanken daran verschwendete, gefasst zu werden? Diese Fragen stellen sich beim Fall einer 33-jährigen Frau, die in der Nacht auf Samstag (24. Juli) von der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn festgenommen wurde.

Flughafen Köln/Bonn: Frau (33) von Bundespolizei gestoppt

Gegen 0.30 Uhr stellte sich die Frau, die aus der Türkei einreisen wollte, wie die anderen Reisenden bei der Einreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Doch dabei wurde ihr ihre eigene Vergangenheit zum Verhängnis. Die Beamten stellten fest, dass gegen die Frau, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, ein offener Haftbefehl vorliegt.

Die Vorgeschichte: Bereits im Februar 2019 war die Frau durch das Amtsgericht Köln wegen Betruges in drei Fällen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Die Strafe war zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt worden. Doch von positiver Entwicklung oder Kooperation während der Bewährung war keine Spur.

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Frau verstieß mehrfach gegen die Auflagen ihrer Bewährung

Laut Polizei soll die 33-Jährige während der Bewährung einen Wechsel des Wohnorts nicht gemeldet haben, dazu wäre sie aber verpflichtet. Dazu lehnte sie den Kontakt zu der Bewährungshelferin ab und wurde sogar wieder straffällig. 

Deswegen wurde gegen sie am 23. April 2021 ein sogenannter Sicherungshaftbefehl erlassen, „da hinreichende Gründe für die Annahme des Widerrufs der Bewährung vorliegen”, wie Bundespolizei-Sprecher Christian Tiemann erklärt. Heißt im Klartext: Es spricht einiges dafür, dass die Bewährung zurückgenommen wird und die 33-Jährige ihre Strafe nun doch im Gefängnis absitzen muss.

Aufgrund der Zuständigkeit wurde die Frau von der Bundespolizei an den Polizeigewahrsamsdienst der Polizei Köln übergeben. (tw)