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Krach am Brüsseler PlatzKölner Stadtrat mit Beschluss zum Alkoholverbot

Das Bild zeigt die Situation auf dem Brüsseler Platz im April 2025: Menschen treffen und unterhalten sich, manche halten dabei ein Getränk.

Copyright: Arton Krasniqi

Das Bild zeigt die Situation auf dem Brüsseler Platz im April 2025: Menschen treffen und unterhalten sich, manche halten dabei ein Getränk.

Gemütliches Bierchen oder die Ruhe der Anwohner? Der Stadtrat hat eine Entscheidung getroffen.

Jetzt ist es amtlich: Am Brüsseler Platz darf auch in Zukunft zwischen 21 und 6 Uhr kein Alkohol konsumiert werden. Die Regelung wird um zwei Jahre bis zum 31. März 2028 ausgedehnt. Diesen Beschluss fasste der Kölner Stadtrat am Donnerstag in seiner Sitzung. Eine neue Verordnung wurde verabschiedet, da die vorherige am 31. März 2026 ausgelaufen wäre. Die war seit Oktober 2025 gültig.

Für die Menschen, die sich im Belgischen Viertel treffen, bleibt somit alles beim Alten: Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken sind zwischen 21 Uhr und 6 Uhr untersagt. Vor dem 30. Oktober hatte diese Einschränkung erst ab 22 Uhr gegolten. Eine Ausnahme gilt jedoch weiterhin für die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe.

Gerichtsurteil zwingt die Stadt zum Handeln

Diese Verordnung löst die aktuell gültige Allgemeinverfügung ab. Das Verwaltungsgericht Köln hatte darauf hingewiesen, dass das bestehende Alkoholkonsum- und -mitführverbot nicht dauerhaft durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf. Deshalb war der Erlass der Verordnung unbedingt erforderlich.

Die von der Stadtverwaltung erlassene Maßnahme ist eine von mehreren Konsequenzen aus einem Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2023. In dem jahrelangen Streit um Lärm hatte das Gericht die Stadt dazu verpflichtet, die Nachtruhe für die Anwohnenden zu gewährleisten. Der Brüsseler Platz ist ein sehr populärer Treffpunkt.

Die Stadtverwaltung stand dabei ordentlich unter Druck. Anfang März hatte das Verwaltungsgericht Köln sogar mit einem Zwangsgeld von 5000 Euro gedroht. Diese Strafe wäre fällig geworden, falls die Stadt dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht bis zum 15. Mai Folge geleistet hätte. Regelmäßige Kontrollen sollen nun aufzeigen, wie sich die Lärmsituation entwickelt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Taxis am Kölner Neumark (Archivbild).

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