Heftige Szene in KölnBMW-Bubi (18) heizt über Platzfläche am Heumarkt – Kumpel filmt alles mit

Foto eines Polizeieinsatzes in Köln, daneben ist ein weißer Bus zu sehen.

Am Heumarkt musste die Polizei im Fall eines 18-jährigen Fahranfängers eingreifen. Das Symbolfoto wurde im Jahr 2020 aufgenommen.

Der Fall eines 18-Jährigen in Köln sorgt für Kopfschütteln – nach seiner PS-Aktion am Heumarkt muss er nun rechtliche Konsequenzen fürchten.

von Thomas Werner (tw)

Wenn der Führerschein da ist, die geistige Reife dafür aber eigentlich noch nicht – so oder so ähnlich könnte man den Fall eines 18-jährigen Mannes beschreiben, der am Mittwochabend (28. Februar 2024) von der Kölner Polizei aus dem Verkehr gezogen wurde. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren.

Gegen 21 Uhr war der 18-Jährige mit seinem BMW über die Deutzer Brücke stadteinwärts gefahren – laut Polizei mit deutlicher überhöhter Geschwindigkeit und mit mehrfachen Überholmanövern auf der rechten Seite. Sein Kumpel, ebenfalls 18 Jahre alt, hatte mit seinem Handy auf dem Beifahrersitz alles gefilmt.

Polizei muss bei Fahranfänger am Kölner Heumarkt eingreifen

Doch damit nicht genug: Von der Deutzer Brücke ging es in Richtung Heumarkt, wo der 18-Jährige mit dem BMW über die Platzfläche driftete – das ist natürlich verboten.

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Die Polizei war auf den Fall offenbar durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamts aufmerksam geworden. Vor ihm hatte der 28-Jährige eine Gefahrenbremsung vollzogen und war nur wenige Meter vor dem Mann zum Stehen gekommen.

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Der Zeuge schaltete die Polizei ein, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Köln sofort Nägel mit Köpfen machten: Der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt, auch das Handy des Beifahrers mit den Videoaufnahmen.

Der Fall könnte für den BMW-Bubi nun ernsthafte Folgen haben: Die Polizisten leiteten ein Verkehrsstrafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kfz-Rennens gegen den Fahranfänger ein.

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Seit einigen Jahren ist für den Straftatbestand „Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ (Paragraf 315d StGB) nicht mehr die Teilnahme oder Ausrichtung eines tatsächlichen Rennens nötig, sondern auch Alleinfahrten können als illegales Rennen bewertet werden.

Wer sich – so der Gesetzestext – „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Ist man dabei für den Tod oder schwere Gesundheitsschäden von Menschen verantwortlich, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Gefängnis anwachsen.