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Badeverbot und hohe StrafenWas machen die hier im Rhein – wo ist das Ordnungsamt?

In Niehl sind am Mittwoch (27. Mai) trotz Verbots Menschen im Wasser.

Copyright: Arton Krasniqi

In Niehl sind am Mittwoch (27. Mai) trotz Verbots Menschen im Wasser.

Trotz Badeverbots waren am Mittwoch einige Menschen im Rhein.

Das Badeverbot im Rhein gilt – und es wird jetzt ernst. Drei Kölner erwischte das Ordnungsamt am Pfingstwochenende auf frischer Tat. Jetzt droht ihnen ein saftiges Bußgeld von bis zu 1000 Euro.

Doch trotz Verbots und Kontrollen – bei Sonne und schönem Wetter planschten auch am Mittwoch (27. Mai) einige Menschen ungestört im Strom.

In Niehl und an den Poller Wiesen: Keiner schaut hin

Über die Feiertage patrouillierten vier Einsatzgruppen des Ordnungsamtes entlang der Kölner Rheinufer. Je zwei bis drei Mitarbeiter pro Gruppe kontrollierten rund 650 Menschen – in über 100 Fällen waren aufklärende Gespräche nötig.

„Klar ist: Das Ordnungsamt kann nicht immer und überall gleichzeitig sein – aber man muss immer und überall mit Kontrollen des Ordnungsamtes rechnen. Diese Kontrollen dienen dazu, den Menschen klarzumachen, dass der Rhein ein lebensgefährliches Gewässer ist und dass das Baden im Rhein tödlich enden kann“, erklärt der Stadtsprecher.

Doch die Realität nach den Feiertagen sieht mancherorts anders aus. Ein EXPRESS.de-Lesereporter meldete sich: Er habe am Mittwoch keine Kontrollen gesehen.

Während sich die Badegäste in Rodenkirchen überwiegend an die Vorschriften hielten und nur mit den Füßen im Rhein standen, war das Bild in Niehl und an den Poller Wiesen ein ganz anderes. Dort gingen einige Personen komplett in den Strom – völlig unbehelligt.

Das Baden und Schwimmen im Rhein ist seit dem letzten Jahr verboten. Einige Personen gehen trotzdem ins Wasser.

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Das Baden und Schwimmen im Rhein ist seit dem letzten Jahr verboten. Einige Personen gehen trotzdem ins Wasser.

Das Badeverbot ist keine Schikane. Nachdem es zu mehreren tödlichen Unfällen gekommen war, zog der Rat der Stadt Köln Anfang September des Vorjahres die Notbremse. Seitdem hängen 60 Schilder in mehreren Sprachen entlang des Ufers. Als „Baden“ gilt bereits, wer absichtlich im Wasser steht, das über die Knöchel reicht.

Die Stadt hatte bereits am Freitag vor den Feiertagen angekündigt, künftig konsequent zu ahnden.

Rudern, Angeln und Kanufahren weiterhin erlaubt

Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will: Rudern, Angeln und Kanufahren sind weiterhin erlaubt. Auch wer beim Anlegen eines Bootes ins Wasser steigt, muss nichts befürchten. Offizielle Einsätze, Rettungsübungen und genehmigte Veranstaltungen – etwa Taufen im Fluss – sind ebenfalls ausgenommen.

Übrigens: In ganz NRW ist die Zahl der Ertrinkungsunfälle zuletzt gesunken. Die DLRG registrierte zwischen Mai und Mitte September 2025 insgesamt 27 Todesfälle – im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 34.

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