Familien-Zoff um 30.000 Euro: Kölnerin (74) soll Raub erfunden haben, doch dann platzt im Gericht die Bombe.
Familien-Zoff um 30.000 EuroKölnerin (74) soll Raub erfunden haben – dann platzt die Bombe

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Bei dem Prozess in Köln ging es um verschwundenes Bargeld (Symbolfoto).
Eine Seniorin aus Köln steht vor Gericht, weil sie einen Raubüberfall vorgetäuscht haben soll. Es geht um 30.000 Euro. Doch der Fall nahm eine irre Wende.
Wenn es ums Geld geht, zerbrechen Familien. Dieser bittere Grundsatz führte eine 74-jährige Frau vor das Kölner Amtsgericht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wog schwer: Sie soll einen brutalen Raubüberfall nur erfunden haben, um 30.000 Euro aus einem Familienerbe für sich zu behalten. Doch was im Gerichtssaal ans Licht kam, zeichnete ein völlig anderes Bild.
Köln: Rucksack mit 30.000 Euro Bargeld entrissen?
Die Geschichte begann im April 2025 in Köln-Nippes. Die Angeklagte meldete bei der Polizei, ein Unbekannter mit Kapuze habe ihr vor dem Haus ihres Vaters einen Rucksack vom Arm gerissen. Darin: Papiere, Schlüssel und eben jene 30.000 Euro in bar. Das Geld hatte sie kurz zuvor mit ihrem Bruder aus einem Bankschließfach geholt, um es im Auftrag des Vaters aufzuteilen.
Die Ermittler wurden schnell misstrauisch. Da keine Augenzeugen den Vorfall sahen und die Schwägerin der Beschuldigten, die in einem Auto in der Nähe wartete, niemanden davonlaufen sah, kam es zur Anklage. Der Verdacht: Die Seniorin habe den Diebstahl nur inszeniert, um die Summe selbst einzustecken. Doch zum Prozess erschienen weder Bruder noch Schwägerin. Als Angehörige machten sie von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Damit brachen die wichtigsten Zeugen der Anklage weg.
Im Gerichtssaal beschrieb die 74-Jährige einen Tag voller Hektik. Unter Tränen erzählte sie, wie sie ihr Mobiltelefon vergessen hatte und auf dem Weg aus dem Umland nach Köln im Verkehr feststeckte. Völlig nervös und verspätet sei sie bei der Bank eingetroffen, wo ihr Bruder bereits wartete. „Ich habe mich entschuldigt“, sagte die Angeklagte. „Kein Problem“, soll er erwidert haben, woraufhin sie gemeinsam zu den Fächern gingen. Ein Bankmitarbeiter übergab ihnen drei Kuverts mit den 30.000 Euro.
Die Frage sei gewesen: „Wer nimmt das Geld jetzt an sich?“. Die Seniorin meinte: „Ich hatte ja einen Rucksack dabei, daher habe ich es genommen“. Ein Treffen beim Vater war danach geplant. Doch beim Öffnen der Haustür sei sie attackiert worden. Sie schrie um Hilfe und schaffte es schließlich in die väterliche Wohnung, wo ihr Bruder schon war. Gemeinsam mit einer Haushaltshilfe rannte sie auf die Straße, um nach dem Dieb zu suchen – ohne Erfolg. Eine Spaziergängerin mit Hund hatte ebenfalls nichts mitbekommen.
Der Angeklagten war laut ihrer Schilderung nicht klar, dass ihre Schwägerin die ganze Zeit im Wagen saß und den Eingang im Blick hatte. Dass die Schwägerin nicht mit ins Haus kam, begründete die Haushaltshilfe als Zeugin mit einem jahrelangen, erbitterten Streit unter den Geschwistern. Sie war daher auch nicht überrascht, dass die Schwägerin die Angeklagte bei den Beamten beschuldigte: „Bei denen ging es in den letzten fünf Jahren immer nur ums Geld.“ Die Aussage der Zeugin stützte die Theorie eines vorgetäuschten Raubes aber keineswegs.
Die Tochter sei „völlig rot im Gesicht und aufgelöst“ gewesen, als sie von dem Vorfall erzählte, so die Zeugin. Sie habe außerdem mitbekommen, dass der größte Teil der Summe ohnehin für die Tochter bestimmt war – der Vater hatte bereits Hochzeit und Scheidung des Sohnes bezahlt. Der Vater, der erst kürzlich verstarb, habe sich bis zum Schluss für seine Finanzen vor den Kindern rechtfertigen müssen. Auf den Raub reagierte der Vater laut der Angeklagten entsetzt, war aber zugleich erleichtert, dass seine Tochter nicht ernsthaft zu Schaden kam.
Köln: Verteidiger und Staatsanwältin beantragen Freispruch
Der Verteidiger machte deutlich, dass der Vorwurf der Anklage schon an einem fehlenden Motiv scheitere. Der Frau hätte ja sowieso der Löwenanteil des Geldes zugestanden. Ein wichtiges Indiz für die Verteidigung war zudem das Verhalten der 74-Jährigen nach der Tat. Sie leitete sofort alle nötigen Schritte ein, um Ausweise, Führerschein und Bankkarten neu zu beantragen – auch diese waren im Rucksack. Die Analyse ihres Handys ergab keinerlei Hinweise auf die Planung eines inszenierten Überfalls.
Auch die Internet-Suchen der Frau nach dem Ereignis deuteten nur auf eine verzweifelte Suche nach Unterstützung und den erforderlichen Behördenkontakten hin. Schließlich erklärte sogar die Staatsanwältin, dass die Tat nicht nachweisbar sei und die Erzählungen der Angeklagten logisch erschienen. Sie plädierte auf Freispruch. Die Richterin schloss sich dem im Urteil an. Sie betonte, es gebe keinen „Negativbeweis“. Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass die Angeklagte die Unwahrheit gesagt habe.
Dass die Schwägerin niemanden gesehen haben will, sei bei weitem nicht genug, um eine Straftat zu belegen. Stattdessen habe die Angeklagte ihre Furcht und Bestürzung glaubwürdig vermittelt. Zu Beginn des Verfahrens hatte die Frau geschildert, wie sehr sie die Situation belaste. Die Richterin richtete daher persönliche Worte an sie: „Ich bedauere, dass Sie diese Erfahrung machen mussten, und wünsche Ihnen alles Gute.“
