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Karneval auf der „Zülpi“Heftige Kritik an Aussagen von OB Reker – kommt jetzt die Klage?

Polizeieinsatzkräfte auf der Zülpicher Straße am 26. Februar 2022

Polizeieinsatzkräfte auf der Zülpicher Straße am 26. Februar 2022

Aufgrund der heftigen Party-Vorkommnisse auf der Zülpicher Straße an Karneval planen Anwohnende nun rechtliche Schritte. Zudem kritisiert der Bezirksbürgermeister Andreas Hupke die Aussagen von OB Henriette Reker.

Das Kölner Karnevalstreiben auf der Zülpicher Straße und den angrenzenden Seitenstraßen sorgt erneut für Diskussionen.

Jetzt hat Andreas Hupke (Grüne), Bezirksbürgermeister der Kölner Innenstadt, Äußerungen von Oberbürgermeisterin Henriette Reker scharf kritisiert.

Kölner Karneval auf der Zülpicher Straße: Kritik vom Bezirksbürgermeister

In einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ kommentierte Reker die Belastungen, die mit dem Karneval in der Innenstadt einhergehen, mit den Worten: „Wer mitten in der Stadt wohnt, muss hartgesotten sein.“

Alles zum Thema Zülpicher Straße

Diese Bemerkung löste eine Flut von Kritik aus, insbesondere vom Bezirksbürgermeister. Hupke: „Das ist eine Resignation, die ich nicht verstehe. Das hat mich betroffen gemacht.“ Zudem betonte er, dass solch eine Einstellung nicht mit der Verantwortung eines Politikers vereinbar sei.

Verbotene Kostüme – 10.000 Euro Strafe drohen

Kostüme, die an Karneval verboten sind

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Während Reker in ihrem Interview Verständnis für die Anwohnenden zeigte, betonte sie auch die Notwendigkeit einer gewissen Leidensfähigkeit gegenüber Lärm und Veranstaltungen. Sie erklärte, dass nicht alle Unannehmlichkeiten verhindert werden könnten, eine Sichtweise, die Hupke vehement ablehnt.

Michael Neumann, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz, äußerte ebenfalls seine Enttäuschung über Rekers Kommentare und forderte mehr Sensibilität für die Anliegen der Anwohner und Anwohnerinnen.

Party auf der „Zülpi“: Bürgergemeinschaft will juristische Schritte einleiten

Die Bürgergemeinschaft erwägt nun, juristische Schritte einzuleiten, ähnlich wie es die Anwohnenden des Brüsseler Platzes im Belgischen Viertel getan haben. Dort hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Anwohnenden recht gegeben, wobei die Stadtverwaltung Berufung eingelegt hat.

Die Überlegungen der Anwohnenden des Kwartier Latäng, vertreten durch Anwalt Wolfram Sedlak, deuten auf eine zunehmende Bereitschaft hin, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Interessen zu schützen. Sie suchen nach Möglichkeiten, wie sie die Stadtverwaltung zur Durchsetzung der Nachtruhe und zum Schutz ihrer Gesundheit verpflichten können.

Währenddessen prüft die Stadtverwaltung Möglichkeiten, die Situation zu entschärfen, unter anderem durch die Einrichtung einer neuen Veranstaltungsbühne am Hohenstaufenring. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Matthias Trzeciak) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.