Abo

Kritik von Fans und VereinenDFB beschließt neue Regelung für Stadionverbote

Die Fans des 1. FC Köln beim Spiel gegen den SC Freiburg. Am Zaun hängt ein Banner mit der Aufschrift „Stadionverbot“.

Copyright: IMAGO/Jöran Steinsiek

Die Fans des 1. FC Köln beim Spiel gegen den SC Freiburg. Am Zaun hängt ein Banner mit der Aufschrift „Stadionverbot“.

Der DFB hat am Sonntag ein neues Regelwerk für Stadionverbote verabschiedet. Bereits zuvor hatte es von Vereinen und Fans für das Vorhaben viel Kritik gegeben. 

Das Präsidium des DFB hat am Sonntag (31. Mai 2026) die neuen Regelungen für Stadionverbote beschlossen. Das Herzstück der Neuerung ist eine neue, zentrale Einrichtung direkt beim Verband.

Diese neue Institution mit der komplizierten Bezeichnung „Zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote“ (ZAÜS) hat ab dem 1. Juli die Aufgabe, für gleiche Standards bis runter zur vierten Spielklasse zu sorgen.

Widerstand aus der Bundesliga – auch der FC zeigt sich kritisch

Die Vereine an den Standorten behalten aber vorerst weiterhin die Verantwortung. DFB-Präsident Bernd Neuendorf bezeichnet die Neuerung als einen „ausgewogenen und tragfähigen Rahmen“. Das berichtet „sportschau.de“.

Bereits vor diesem Beschluss, war viel Kritik aufgekommen! Fan-Verbände und einige Klubs, zu denen der 1. FC Köln sowie der VfB Stuttgart gehören, kritisierten das Vorhaben. Ihre Hauptbefürchtung: Die neue zentrale Instanz könnte die Vereine übergehen, sollten diese sich gegen ein Stadionverbot entscheiden. Mit genau diesem Argument meldete sich der 1. FC Kaiserslautern schon am vergangenen Freitag öffentlich zu Wort.

Ein einziges Wort macht den entscheidenden Unterschied. In den bisherigen Vorgaben stand, dass bei einem Ermittlungsverfahren gegen eine Person ein Stadionverbot verhängt werden „soll“. In der Neufassung muss nun ein solches Verbot ausgesprochen werden („ist“). Der FCK sieht darin ein klares Problem: „Es liegt die Befürchtung nahe, dass künftig auch in begründeten Einzelfällen keine Nichtaussprache eines Stadionverbots durch die Klubs mehr möglich sein wird, ohne dass die ZAÜS die lokalen Stellen anweist, die Entscheidung zu ändern“.

Der Verband widerspricht und unterstreicht, die Verantwortung liege „unverändert bei den Vereinen“. Die ZAÜS sei „ausdrücklich keine Berufungsinstanz“. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Kommission kann sich auf „begründeten Antrag“ von Betroffenen, Vereinen oder der Polizei mit Einzelfällen befassen. Bei „offensichtlichen und erheblichen Abweichungen“ ist es der ZAÜS sogar möglich, den Klubs „Weisungen erteilen“.

Stadionverbote sind schon lange ein heißes Eisen. Es handelt sich dabei nicht um eine Sanktion im rechtlichen Sinn, vielmehr beruhen sie auf dem Hausrecht der Organisatoren. Zusammenschlüsse von Fans prangern dies als „Paralleljustiz“ an, da hierfür kein Schuldbeweis nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2018, dass solche Ausschlüsse prinzipiell erlaubt sind, sie dürfen aber „nicht willkürlich“ sein.

Vor allem von politischer Seite wurde der Druck auf DFB und DFL zuletzt erhöht. Bei einem Sicherheitsgipfel Ende 2024 bemängelten Innenpolitiker, dass manche Vereine bei Verboten zu nachlässig agieren. Statistiken der DFL aus dem Dezember 2025 zeigten, dass sieben Vereine aus den beiden höchsten Spielklassen zu diesem Stichtag kein einziges wirksames Stadionverbot verhängt hatten.

Für die Verbände steht viel auf dem Spiel: Das Bundesverfassungsgericht urteilte Anfang 2025, dass Politiker den Vereinen prinzipiell die Kosten für aufwendige Polizeieinsätze bei Risikopartien in Rechnung stellen dürfen. An diese Option erinnerten die Innenminister von NRW und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster, vor Kurzem im „Kicker“. Schuster machte deutlich: „Das sind keine Drohungen, das sind logische Konsequenzen.“

Ungeachtet der emotionalen Diskussion heben DFB und DFL wiederholt hervor, dass es um die Sicherheit in deutschen Stadien im Grunde genommen gut bestellt ist. Aus offiziellen Zahlen der Polizei geht hervor, dass die Anzahl der Gewaltdelikte sowie der gestarteten Verfahren kürzlich sank, wohingegen der Einsatz von Pyrotechnik anstieg. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Ibrahima Konaté und Josko Gvardiol (l.) im Zweikampf um den Ball.
Transfer-Hammer
England-Verteidiger kann sich wohl Bayern-Wechsel vorstellen