Nach Schalke-WechselRaman-Berater verklagt Fortuna Düsseldorf, Röttgermann reagiert

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Benito Raman (hier beim Spiel gegen Mainz am 5. März 2021) wechselte von Fortuna Düsseldorf zum FC Schalke 04.

von Jonas Meister (meis)

Düsseldorf – Benito Raman und Fortuna Düsseldorf. Wenn es um die Erfolge der letzten Jahre geht, dann sind die Flingeraner und der flinke Belgier fast schon untrennbar verbunden. Umso trauriger waren die F95-Fans am Rhein, als der Flügelstürmer 2019 zum FC Schalke wechselte. Es war der Beginn einer spektakulären Vertrags-Saga. Jetzt, am 11. März, ist klar, dass es ein gerichtliches Nachspiel geben wird.

  • Berater von Benito Raman verklagt Fortuna Düsseldorf
  • Finanzielle Forderungen nach Wechsel zum FC Schalke
  • 26. März: Zivilverhandlung vor dem Landgericht

Als sich die Fortuna im Juli 2019 im zweiten Sommer-Trainingslager auf die neue Bundesliga-Saison vorbereitete, war Benito Raman in Maria Alm noch immer eines der Top-Themen.

Zwölf Tage zuvor war der Wechsel des damals 24-Jährigen in den Ruhrpott über die Bühne gegangen.

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Um alle Spekulationen um die Ablösesumme zu beenden, ergriff F95-Boss Thomas Röttgermann in Österreich das Wort. Hier sprach er von einem Transfervolumen „nördlich von 13 Millionen Euro“.

Wechsel von Benito Raman: Schalke-Boss war sauer auf Düsseldorfs Röttgermann

Eine Aussage, die auf Seiten der Schalker für mächtig Frust sorgte. „Ich war extrem irritiert, dass er sich nicht an die Verschwiegenheitsklausel gehalten hat“, fuhr es aus dem damaligen Sportchef von S04, Jochen Schneider heraus. „Das ist unkollegial, das ist nicht in Ordnung. Und es ist schlicht die Unwahrheit.“

Fall Raman: Berater Mohamed E. verklagt Fortuna Düsseldorf

Damit war er auch nicht der einzige, der mit dem Ablauf des Raman-Transfers unzufrieden war. Schließlich ging es so oder so um eine hohe Millionensumme, von der auch Mohamed E. einen Teil abhaben möchte. Genau deshalb hat der Spielervermittler die Düsseldorfer jetzt auch verklagt.

Streitpunkt Nr. 1: Eine sogenannte „Wegvermittlungsprovision“, die knapp zwei Jahre nach dem Transfer spätestens am 26. März Licht auf die wirklich überwiesene Transfersumme werfen könnte.

Dann treffen sich E. und Vertreter der Fortuna nämlich zur Zivilverhandlung vor dem Landgericht.

In seiner Klage erklärt der Spielervermittler, dass er zunächst am 1. August 2017 einen Vermittlungsvertrag mit der Fortuna geschlossen habe. Einen Monat später wurde der Belgier dann von Standart Lüttich nach Düsseldorf ausgeliehen, und Mohamed E. bekam die vereinbarten 75.000 Euro.

Nur einen Tag nach dem ersten, soll dann am 2. August noch ein zweiter Vertrag geschlossen worden sein. Darin sei eine zehnprozentige Provisionszahlung nach demnächsten Raman-Transfer vereinbart gewesen, behauptet der offiziell beim DFB registrierte Spielervermittler laut Landgericht.

Stehen Benito Ramans Berater noch 650.000 Euro zu?

Nachdem der Flügelflitzer am 5. Juli 2019 schließlich nach Gelsenkirchen wechselte, bekam der Kläger nach eigener Aussage offenbar kein Geld von der Fortuna. Und so fordert E. im Rahmen des Schalke-Wechsels insgesamt 650.000 Euro. Heißt: Wenn die Düsseldorfer Richter Ende März den Argumenten des Klägers folgen und ihm damit wirklich zehn Prozent des Transfererlöses zustehen, bedeutet das, dass die Königsblauen im Jahr 2019 „nur“ 6,5 Millionen Euro an den Rhein überwiesen.

Was gerade einmal die Hälfte der von Thomas Röttgermann kolportierten mehr als 13 Millionen Euro wäre. Eine Erklärung für diese Lücke könnten die branchenüblichen Erfolgsklauseln sein. Diese müssten gezahlt werden, wenn Benito Raman mit Schalke zum Beispiel die Champions League erreicht. Problem dabei ist, dass sich der besagte „Erfolg“ der Königsblauen als Tabellenletzter im Fußballoberhaus aktuell eher in Grenzen hält.

Thomas Röttgermann äußert sich zum Fall

Fortuna-Boss Röttgermann sagt uns gegenüber zu dem Fall: „Wir kommentieren keine gerichtsanhängigen Streitgkeiten. Wir vertreten aber definitiv eine andere Rechtsauffassung als der Kläger. Zur Klarstellung: Der angegebene Streitwert bezieht sich auf die bisher fälligen Anteile der vereinbarten Transferentschädigung.“