Hobby- und AmateurkickerWas jetzt wieder geht: NRW-Regierung gibt Lockerungen bekannt

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Ab dem 30. Mai sind Zweikämpfe für Amateurkicker unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. Das Symbolfoto entstand am 7. August 2011 in der 2. Bundesliga beim Spiel Erzgebirge Aue gegen Karlsruher SC.

von Tobias Schrader (tsc)

Köln – In der Bundesliga rollt seit knapp zwei Wochen wieder der Ball – dank eines strengen Hygiene-Konzepts der DFL. Davon können die Amateurkicker derzeit nur träumen. Aber zumindest Training mit entsprechendem Abstand und Vorschriften ist seit Mitte Mai wieder erlaubt.

Zweikämpfe ab 30. Mai wieder erlaubt, aber in kleinen Gruppen

Doch wann können die Hobby-Messis und -Ronaldos in NRW wieder normal Fußball spielen? Das weiß noch niemand so genau. Aber durch die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung NRW vom 27. Mai gibt es einige Lockerungen für den Amateurfußball.

Der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) hat die neuen Regelungen für die Vereine am Donnerstag zusammengefasst.

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Demnach ist der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb weiterhin nicht möglich. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Allerdings gibt es eine entscheidende Lockerung: Ab dem 30. Mai ist unter Einhaltung der oben genannten Regeln „auch der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb für Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, ohne Mindestabstand zulässig. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens zehn Personen den nicht-kontaktfreien Fußball ausüben darf.“

Heißt im Klartext: Ab nächster Woche sind Zweikämpfe wieder erlaubt, wenn auch in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen.

Normales Fußballspiel noch nicht möglich, auch nicht im Training

Umkleideräume, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume dürfen ebenfalls wieder genutzt werden. Weiter fasst der FVM zusammen: „Ein Fußballspiel mit voller Mannschaftsstärke (11 gegen 11 oder 7 gegen 7) bleibt weiterhin untersagt, denn es gilt die maximale Zahl von zehn beteiligten Personen.“ Diese Bestimmungen gelten vorerst bis zum 15. Juni.

Zudem haben sich die Gremien des FVM für einen Abbruch der laufenden Saison 2019/20 ausgesprochen. Darüber soll in einem außerordentlichen Verbandstag und einem außeroredntlichen Verbandsjugentag am 20. und 21. Juni endgültig entschieden werden.

Wie sieht es bei anderen Sportarten aus?

Und wie sieht es bei anderen Sportarten aus? Hier haben die einzelnen Fachverbände „eigene sportartspezifische Übergangsregelungen herausgegeben. Die kontaktfreien Sportarten versuchen unter Beachtung der Hygiene – und Abstandsverordnungen nach und nach das Training wiederaufzunehmen. Von einem normalen Trainingsbetrieb kann man aber noch lange nicht sprechen!“, sagt Henrik Beuning, Geschäftsführer des Kreissportbundes Rhein-Berg.

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Es gibt aber auch Sportarten, die nicht wirklich kontaktfrei und auch nicht wirklich mit Vollkontakt sind, sagt Beuning: „Korfball zum Beispiel ist eigentlich eine kontaktfreie Sportart, bei der man sich aber trotzdem im Spiel und Training sehr nah kommt.“ (tsc)