Naturschützer warnen vor dem Verlust einer historischen Grünfläche – das OVG sieht aber keine Fehler beim Ausbau des Kölner Geißbockheims. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Nächster FC-KnallGericht trifft Geißbockheim-Entscheidung
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Kurz nach dem geplatzten Wechsel von Said El Mala zu Borussia Dortmund folgte am Freitag (14. August 2026) der nächste Knall: Der 1. FC Köln darf sein Trainingszentrum am Geißbockheim wie geplant ausbauen.
Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit wies der 7. Senat des Gerichts die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes Nabu Deutschland gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln aus dem Jahr 2020 zurück.
FC plant neue Trainingsplätze am Geißbockheim
„Wir begreifen das heutige Urteil als Startschuss für eine große, gemeinsame Aufgabe“, sagte FC-Präsident Jörn Stobbe unmittelbar nach der Urteilsverkündung: „Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken. Dazu unsere Einladung an die gesamte Stadtgesellschaft: Lasst uns jetzt gemeinsam unseren Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, reparieren und ausbauen!“
Umstritten war, ob die Ausweitung des Trainingsgeländes auf den Grüngürtel der Stadt mit neuen Plätzen und einem Funktionsgebäude rechtens ist. Das OVG bejahte jetzt diese Frage. Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
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Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus hatte bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass der Senat keine Mängel bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erkennen könne.
Bei keinem der von den Naturschützern aufgeführten Punkte zum Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm und Verkehrsprognosen sah Saurenhaus Fehler bei der Bewertung der Stadt.
Wie steht ihr zum Thema Geißbockheim-Zoff beim FC?
„Die Entscheidung des Gerichts ist ein Meilenstein. Sie beendet die jahrelange juristische Blockade und bestätigt unseren Weg“, jubelte Geschäftsführer Philipp Türoff (50) nach der Entscheidung in Münster: „Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bislang einzige vollumfängliche Lösung, die unserem Nachwuchs, den FC-Frauen und unserer Verantwortung wirklich gerecht wird. Die Kölner Politik hat nun die rechtsstaatliche Klarheit, diese Lösung für den Kölner Sport umzusetzen.“
Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen.
Das Thema ist seit vielen Jahren ein Streitthema in der Kölner Politik. Lange herrschte Stillstand, ehe vor einigen Wochen ein Durchbruch gelang und der Stadtrat mehrheitlich einem Antrag zugunsten des FC zustimmte. Dem FC wird damit die Ertüchtigung von drei Satellitenplätzen nahe des Geißbockheims in Aussicht gestellt.
Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche. Insgesamt geht es neben den Kleinspielfeldern um drei neue Trainingsplätze und ein Funktionsgebäude auf einer bislang unbebauten Fläche.
Im Jahr 2022 hatte das OVG die rechtliche Lage noch anders bewertet und den Bebauungsplan gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht und hatte Erfolg. Die Richter in Leipzig verwiesen den Streit zurück an das OVG nach Münster, das jetzt neu entschieden hat. (dpa/bc)

