FC-Ausbau: Der Streit geht vor Gericht in die nächste Runde.
Geißbockheim vor GerichtOberverwaltungsgericht verhandelt erneut über den FC-Ausbau

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Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich mit einem Streit in Köln. (Archivbild)
Der ewige Streit um den Ausbau beim 1. FC Köln kommt wieder auf den Tisch! Am 11. Juni (9.00 Uhr) landet die Sache erneut beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Denn das OVG hatte bereits im November 2022 ein Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Entscheidung im April 2024 aufgehoben und den Disput zur Neuverhandlung zurück nach Münster verwiesen.
Der Zankapfel ist der von der Stadt Köln schon 2020 abgesegnete Bebauungsplan „RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“. Der Verein möchte seine Anlage am Geißbockheim vergrößern. Als Kompensation ist die Errichtung von vier öffentlichen Kleinspielfeldern auf der Gleueler Wiese im Grüngürtel geplant. Doch Umweltschützer laufen Sturm: Sie kritisieren die vollständige Versiegelung und dass die für die Allgemeinheit gedachte Grünfläche, welche unter Denkmal- sowie Landschaftsschutz steht, verloren geht.
2022 Bebauungsplan gekippt
Aus diesem Grund hatte das OVG den Bebauungsplan bereits 2022 für nichtig erklärt. Der Verein ging daraufhin in Revision. Die Richter in Leipzig betonten in ihrem Beschluss: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.“
Eine neue Entscheidung soll vom OVG direkt nach der mündlichen Anhörung verkündet werden. (dpa/red)
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