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Gestrandet wegen Bahn-PanneSo bekommt ihr jetzt Geld

Schlange am Serviceschalter der Bahn

Copyright: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Nach der Störung bei der Deutschen Bahn läuft der Zugverkehr wieder an. Viele Fahrgäste fragen sich: Was gibt es nun für Entschädigungen?

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Nächtlicher Albtraum bei der Bahn: Wegen eines Defekts saßen Tausende fest. So holt ihr euch euer Geld zurück.

Nächtlicher Albtraum für Tausende Bahn-Reisende! Ein landesweiter technischer Defekt ließ viele am Bahnhof stranden oder erst Stunden später ankommen. Aber ihr müsst nicht auf den Kosten sitzen bleiben – so holt ihr euch euer Geld zurück.

Mitten in der Nacht ging plötzlich nichts mehr. Ein deutschlandweiter Ausfall des digitalen Funknetzes (GSM-R) führte zu massivem Frust bei Reisenden. Züge fielen aus, Menschen saßen fest. Besonders bitter ist der Grund für das Chaos: Die Deutsche Bahn vermutet einen „planmäßiger Tausch einer technischen Komponente“ als Auslöser.

Entschädigung für die Verspätung

Seid ihr deutlich verspätet am Zielort eingetroffen, könnt ihr einen Teil vom Fahrkartenpreis verlangen. Die Regelung ist simpel: Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Ticketpreises wieder. Bei über zwei Stunden sind es sogar 50 Prozent. Ebenso könnt ihr euch die Kosten für eine hinfällige Sitzplatzreservierung erstatten lassen.

Die Bahn kann sich nur in Ausnahmefällen wie bei Sabotage weigern zu zahlen. Davon gehen die Sicherheitsbehörden hier aber nicht aus. Eure Chancen auf eine Entschädigung stehen also gut.

Taxi oder Hotel? Diese Kosten muss die Bahn übernehmen

Die Bahn hat laut eigener Aussage zwar Taxi- und Hotelgutscheine ausgegeben, doch viele Betroffene gingen offenbar leer aus. Wer auf eigene Faust handeln musste, für den gilt: Wer nachts festsitzt, darf sich ein Taxi zum Zielort nehmen. Die Ausgaben hierfür werden bis zu einer Summe von 120 Euro zurückgezahlt.

Musstet ihr euch selbst ein Hotelzimmer suchen, weil von der Bahn kein Angebot kam? Dann erhaltet ihr „angemessene“ Kosten für die Übernachtung zurück. Was „angemessen“ genau heißt, ist nicht fest definiert. Ein Ratschlag: Falls mehrere Hotels verfügbar sind, solltet ihr nicht das teuerste nehmen.

So einfach fordert ihr euer Geld zurück

Am zügigsten funktioniert es, wenn ihr bei der Bahn ein Kundenkonto besitzt. Dann könnt ihr die Entschädigung unmittelbar im Internet auf der DB-Seite oder über die App „DB Navigator“ beantragen.

Alle Übrigen müssen den herkömmlichen Weg nutzen. Dafür ist das sogenannte Fahrgastrechte-Formular auszudrucken und auszufüllen. Das komplettierte Formular könnt ihr anschließend entweder postalisch zum Servicecenter für Fahrgastrechte nach Frankfurt senden oder unkompliziert im Reisezentrum des nächsten Bahnhofs abgeben. (dpa/red)

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