Gerichtsurteil! Unter diesen Bedingungen entfällt die Gebühr.
GEZ-HammerWann Sie den Rundfunkbeitrag wirklich nicht mehr zahlen müssen

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Aktenordner mit Aufschriften Beitragsservice und Rundfunkbeitrag
Knapp 18 Euro – diese Summe muss jeder Haushalt hierzulande monatlich für den Rundfunkbeitrag berappen, der im Volksmund immer noch als „GEZ-Gebühr“ bekannt ist. Damit die öffentlich-rechtlichen Anstalten, darunter ARD, ZDF und Deutschlandradio, frei von staatlichem Einfluss und Werbedruck arbeiten können, fließt diese Gebühr an sie. Aber der Frust ist bei vielen riesig! Muss man die Kohle wirklich abdrücken, selbst wenn man die Programme gar nicht einschaltet oder einfach nur schlecht findet?
Genau das wollte eine Bayerin nicht mehr hinnehmen und klagte sich durch die Instanzen. Ihr Vorwurf: Die Inhalte seien politisch zu tendenziös und einseitig. Die Anstalten kämen ihrer Pflicht, eine breite Meinungspalette zu präsentieren, einfach nicht nach. Zuerst blitzte sie beim Verwaltungsgericht ab, dann auch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Doch mit dem Rückenwind einer Bürgerinitiative ging die Sache bis ganz nach oben: zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das berichtet „merkur.de“.
Strenge Regeln zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Und nun kam das Urteil vom obersten deutschen Verwaltungsgericht – und das hat es in sich: Die Gebühr darf kassiert werden, aber nur, wenn die Sender auch ihre gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe erledigen. Diese Aufgabe umfasst die Darstellung unterschiedlicher Ansichten, eine unabhängige Berichterstattung und die lückenlose Information des Publikums. Was heißt das für die Klägerin aus dem Freistaat? Pech gehabt, sie muss weiter zahlen. Die Richter machten unmissverständlich deutlich: Der eigene Geschmack oder vereinzelte Kritikpunkte sind kein Grund, um von der Zahlung befreit zu werden.
Wer also wegen des Inhalts auf eine Befreiung von der Gebühr pocht, dem wird ein gewaltiger Stein in den Weg gelegt. Man müsste belegen können, dass die Anstalten für mindestens zwei Jahre durchgehend tendenziös senden und relevante Standpunkte einfach ignorieren. Und dieser Beleg? Der muss über externe Expertisen und handfeste Beweismittel erbracht werden – eine Mission, die im echten Leben so gut wie unmöglich ist. Eine Befreiung ist zwar weiterhin für Personen in finanziellen Notlagen oder mit gewissen gesundheitlichen Problemen möglich. Aber für den Löwenanteil der Bevölkerung ändert sich nichts. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

