Abo

Dürfen die das wirklich?Gericht fällt Urteil über Paket-Regel von DHL

Ein Paketbote von DHL steht vor einer verschlossenen Tür.

Ein Paketbote von DHL steht vor einer verschlossenen Tür.

Aktualisiert

Dürfen die das wirklich? Das Oberlandesgericht Hamm hat nun über eine Pakete-Regel von DHL geurteilt. 

Das Vorgehen des Paketdienstes DHL, Pakete bei Abwesenheit der Empfänger bei Nachbarn abzuliefern, ist laut einer Gerichtsentscheidung grundsätzlich zulässig. Das Oberlandesgericht Hamm wies am Donnerstag eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Deutsche Post ab. Durch die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Tochterunternehmens DHL entstehe Verbraucherinnen und Verbrauchern kein unangemessener Nachteil, erklärte es.

In den AGB heißt es, dass DHL Pakete bei einem Ersatzempfänger abliefern darf, wenn weder Absender noch Empfänger dem nicht explizit widersprochen haben. Zudem muss der Empfänger „unverzüglich“ drüber informiert werden. Empfangsberechtigt sind demnach „Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“.

Gericht urteilt über Pakete-Regel von DHL

Der vzbv hatte die Regelungen zur sogenannten Ersatzzustellung als unklar kritisiert. „Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können“, erklärte der Verband im September. „Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf.“ Die Angaben in den AGB seien „nur unbestimmt“.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Es enstehe „keine unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, entschied das Gericht. (afp)

Gerösteter Toast im Toaster

Großer Toast-Test

Aldi-Produkt sahnt Top-Note ab