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Die große Cashback-LügeVerbraucherzentrale warnt vor fiesen Tricks bei Gratis-Tests

Frau arbeitet an Laptop

Copyright: Helena Dolderer/dpa

Daten statt Geld: Bei vielen Aktionen zahlen Kunden mit ihren persönlichen Daten, und oft wird mehr abgefragt, als eigentlich für die Rückerstattung notwendig wäre

Geld-zurück-Aktionen: Vorsicht vor der fiesen Falle!

„Cashback“, „Geld zurück“ oder „Gratis-Test“: Solche Slogans auf Artikeln in Drogerien und Supermärkten sollen zum Zugreifen animieren. Aber Vorsicht, an der Kasse wartet oft der Schock: Das Produkt wird ganz normal zum vollen Betrag verbucht. Nix da mit geschenkt!

Genau diese Art von Werbung ist laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Täuschung. Der Haken ist nämlich: Man muss die Artikel erst einmal regulär erwerben und den vollen Preis zahlen. Die Erstattung des Betrags gibt es erst später, wenn man zum Beispiel ein Foto des Produkts samt Beleg hochlädt. Aber eine Garantie dafür gibt es nicht.

Achtung, Falle: Begrenzte Aktionen und Datenhunger

Der Grund für den Frust findet sich meist in den Vertragsdetails. Dort ist dann von limitierten Stückzahlen, engen Zeitfenstern oder speziellen Teilnahme-Voraussetzungen die Rede. Manchmal ist der Preis für das angebliche Schnäppchen auch die eigene Privatsphäre, weil für die Geldrückgabe viel mehr private Angaben verlangt werden, als für den Vorgang tatsächlich erforderlich sind.

Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt deshalb einen dringenden Tipp: Schauen Sie vor dem Kauf genau in die feine Schrift, um zu verstehen, welche Konditionen für die Rückzahlung gelten. Wenn Sie auf Hindernisse wie hohe Versandkosten für die Rücksendung, die Forderung nach vielen persönlichen Informationen oder andere Fallstricke bei den Geld-zurück-Angeboten stoßen, ist es vielleicht besser, die Finger davon zu lassen. Sonst wird der vermeintlich kostenlose Einkauf am Ende doch noch teuer. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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