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Ärger mit der ePADiese Stelle Ihrer Kasse muss Ihnen bei allen Problemen helfen

Elektronische Patientenakte

Copyright: Rolf Vennenbernd/dpa-Pool/dpa

Unterstützung bei der ePA: Ombudsstellen der Krankenkassen können Versicherte bei Fragen und Problemen rund um die elektronische Patientenakte unterstützen.

ePA: Diesen wichtigen Service Ihrer Kasse kennt fast niemand

Habt ihr Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) oder Schwierigkeiten bei der Einrichtung? Dann solltet ihr euch an eure Krankenkasse wenden. Die ist nämlich per Gesetz verpflichtet, euch zu unterstützen – und zwar mit einer besonderen ePA-Ombudsstelle, wie die Verbraucherzentrale Hamburg klarstellt.

Diese Einrichtung ist euer direkter Ansprechpartner, falls ihr zum Beispiel Akten entfernen, bestimmten Funktionen widersprechen oder den Datenzugriff für ausgewählte Praxen, Kliniken oder Apotheken begrenzen wollt. Auch wenn ihr erfahren möchtet, wer zu welchem Zeitpunkt eure ePA eingesehen hat, ist die Ombudsstelle die korrekte Adresse.

Umfrage zeigt: Kaum jemand kennt die ePA-Ombudsstelle

Doch dieser entscheidende Service ist bei den Versicherten anscheinend weitgehend unbekannt. Das legt eine repräsentative Befragung im Auftrag der Verbraucherschützer nahe. Das Resultat ist ein echter Weckruf: Ungefähr drei Viertel der gesetzlich Versicherten (76 Prozent) antworteten auf die Frage, ob sie die ePA-Ombudsstelle ihrer Kasse kennen, mit „Nein“.

Gerade bei älteren Personen ist diese Wissenslücke besonders groß. Diese Situation betrifft selbstverständlich auch alle Versicherten. Die Verbraucherschützer haben aus diesem Grund auf ihrer „Internetseite“ eine Zusammenstellung mit ausgewählten Ombudsstellen publiziert.

Viele wissen nicht mal, dass sie eine Akte haben

Die Befragung förderte noch ein unerwartetes Detail zutage: Viele Versicherte wussten laut der Erhebung nicht einmal, dass für sie schon eine elektronische Patientenakte erstellt worden ist. Lediglich 25 Prozent gaben in der Online-Befragung an, dass sie ihre ePA eigenständig managen.

Ein wichtiger Hinweis für eure Datensicherheit zum Schluss: Die Ombudsstellen können laut den Verbraucherschützern eure Dokumente oder Befunde nicht einsehen. Eure medizinischen Informationen bleiben also geschützt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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