Taxi-Zoff vor Gericht: Fällt jetzt die Rückkehrpflicht?
Irrsinn-Regel für UberKölner Taxi-Firma klagt – jetzt entscheidet der BGH

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Die Vorinstanzen gaben dem Taxiunternehmen recht. (Archivbild)
Taxi gegen Uber: Jetzt entscheidet Deutschlands höchstes Gericht! Es geht um eine alte Regel, die alles verändern könnte. Muss ein Uber-Fahrer nach jeder Fahrt wirklich zurück zur Basis? Karlsruhe hat das letzte Wort.
In Karlsruhe blickt die ganze Branche auf den Bundesgerichtshof (BGH). Dort wird über den Zoff zwischen dem Taxigewerbe und Fahrdienst-Vermittlern wie Uber verhandelt. Im Mittelpunkt steht die umstrittene Rückkehrpflicht für Mietwagen, festgeschrieben im Personenbeförderungsgesetz. Die Kernfrage lautet: Ist die Vorschrift, nach jeder abgeschlossenen Tour sofort zum Unternehmenssitz zurückzukehren, noch haltbar?
Streit in Köln: Taxi-Verbund zieht gegen Uber-Firma vor Gericht
Ins Rollen gebracht hat alles eine Klage von einer Kölner Taxi-Vereinigung. Ein Partnerunternehmen, das Fahrten per Uber-X-App anbietet, steht am Pranger. Ein Fahrer dieses Unternehmens soll nach einer Fahrt einfach stehen geblieben sein – von 10.10 Uhr bis 10.22 Uhr. Statt zur Zentrale zu fahren, parkte er. Währenddessen ging eine Testbuchung ein, die aber direkt storniert wurde. Der Fahrer loggte sich erst einige Minuten danach aus der Uber-Anwendung aus.
Die Kölner Kläger sehen darin einen unfairen Vorteil und einen Bruch der Regeln. An den Gerichten in der Domstadt bekamen sie zunächst auch recht. Aber das beklagte Unternehmen gibt nicht auf und hat den Fall bis vor den BGH gebracht, damit die Klage endgültig vom Tisch kommt.
Uber schießt scharf: Vorschrift ist „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“
Jetzt geht es in Karlsruhe ums Ganze. Die Richter müssen eine fundamentale Frage beantworten: Passt diese Rückkehr-Vorschrift noch zu unserem Grundgesetz und den Gesetzen der EU? Es steht sogar im Raum, dass der Fall an den Europäischen Gerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht weitergereicht wird.
Die Meinungen könnten unterschiedlicher nicht sein. Für den Bundesverband Taxi und Mietwagen ist die Vorschrift ein zentrales „Puzzleteil, um den Markt zu ordnen“, erklärt Geschäftsführer Michael Oppermann. Ganz anders sieht das Uber: Der Konzern freut sich über die Überprüfung der alten Regel aus den 80ern und nennt sie knallhart „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“.
Der Erste Zivilsenat wird sein Urteil in dieser Auseinandersetzung fällen (Az. I ZR 123/25). Diese Entscheidung hat das Potenzial, den gesamten Markt für Fahrdienste in Köln und bundesweit auf den Kopf zu stellen. (dpa/red)
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