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Bitteres Urteil für FrauNach Geste von Busfahrer: Sie bleibt auf dem Schaden sitzen

Ein Pkw fährt aus einer Ausfahrt

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Gefährliche Alltagssituation: Jemand will auf die Straße fahren - Handzeichen von anderen sind dabei nicht immer hilfreich.

Frau vertraut Busfahrer – und muss alles selbst zahlen.

Krasse Fehleinschätzung im Feierabendverkehr! Eine nette Geste wird zur Kostenfalle. Eine Frau verlässt sich auf einen Busfahrer, biegt ab und es knallt. Jetzt ist klar: Wer auf Handzeichen setzt, kann am Ende alles verlieren.

Vorsicht ist geboten, wie ein vom ADAC publik gemachter Vorfall verdeutlicht. Eine Pkw-Lenkerin beabsichtigte, von ihrem Grundstück nach links abzubiegen, während der Verkehr nur stockend vorankam. Die Situation auf der Fahrbahn war von zähflüssigem Stop-and-Go geprägt.

Ein Bus des öffentlichen Nahverkehrs stoppte genau vor ihrer Grundstückszufahrt. Dessen Chauffeur gab ihr per Wink zu verstehen, sie könne losfahren. Dieser Aufforderung kam sie nach – mit verheerenden Folgen. Beim Wechseln auf die Gegenfahrbahn prallte sie gegen einen Pkw, der den haltenden Bus mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 30 bis 40 km/h passierte.

Unfallverursacherin will Geld sehen

Die Frau wies die Verantwortung für den Zusammenstoß von sich. Sie argumentierte, der andere Verkehrsteilnehmer hätte den Bus nicht überholen dürfen. Deshalb verlangte sie eine Entschädigung von seiner Haftpflichtversicherung. Diese lehnte eine Zahlung jedoch kategorisch ab.

Die Argumentation des Versicherers war eindeutig: Die Pkw-Lenkerin habe ihre gebotene Vorsicht beim Ausfahren grob missachtet. Die Angelegenheit wurde vor dem Landgericht in Hamburg verhandelt, wo die Richter der Einschätzung der Versicherung folgten.

Klare Kante vom Gericht: Klägerin geht leer aus

Die Entscheidung aus dem April 2026 (Aktenzeichen: 331 O 463/25) ist eine bittere Pille: Für die Klägerin gibt es keinen Euro. Das Gericht stellte klar, dass Personen, die von einem Grundstück auf die Straße fahren, eine „äußerste Sorgfaltspflicht“ haben. Der Verkehr auf der Straße genießt Priorität.

Der Lenker des überholenden Fahrzeugs handelte laut Gerichtsbeschluss vorschriftsmäßig. Er missachtete kein Verbot zum Überholen, seine Geschwindigkeit war angepasst und er hatte sichergestellt, niemanden zu gefährden. Es gab für ihn keinen Anlass zur Annahme, dass ein anderes Fahrzeug seinen Vorrang missachten würde.

Der Knackpunkt, der wirklich aufhorchen lässt: Die Richter sahen das Herausfahren bei durch den Bus total blockierter Sicht als derart gravierendes Fehlverhalten an, dass eine Teilschuld des anderen Lenkers ausgeschlossen wird. Die Frau hätte sich unter keinen Umständen auf das Signal des Busfahrers verlassen dürfen. Eine nette Geste setzt die Verkehrsregeln nicht außer Kraft. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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