Eine zweite Festnahme nach dem CSD-Terroranschlag in Berlin bleibt ohne Folgen. Der Tatverdacht gegen den Mann hat sich nicht bestätigt.
CSD-TerrorZweiter Verdächtiger ist wieder auf freiem Fuß

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Blumen, Kerzen und persönliche Botschaften sind am Montagmorgen im Regen nahe dem Ort in Tiergarten zu sehen, wo ein Fahrzeug am Rande des Christopher Street Day in eine Menschenmenge gefahren war.
Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist ein zunächst festgenommener zweiter Verdächtiger wieder frei. Der Mann sei entlassen worden, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit. Der Tatverdacht gegen den Mann dürfte sich demnach nicht erhärtet haben.
Der CSD in Berlin war am Samstagabend abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren war. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh. Er sei mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten losgegangen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Dobrindt: Anschläge typischerweise von Einzeltätern begangen
Am Sonntagabend wurde der mutmaßliche Täter Abdul B. dann getötet. Bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau sei der 21-Jährige mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen. Das Berliner SEK habe auf ihn geschossen. „Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, so die Polizei.
Mehrere Medien hatten am Wochenende über die Festnahme einer zweiten Person berichtet. In der Vergangenheit sei immer auch nach weiteren Verdächtigen gesucht worden, sagte Dobrindt (CSU) Sonntagabend im ARD-„Brennpunkt“. „Es gibt eine weitere Person, die dort in Betrachtung ist. Das hat sich bisher aber nicht erhärtet, ist aber auch noch nicht abgeschlossen.“ Diese Anschläge würden typischerweise von Einzeltätern begangen.
Die Bundesanwaltschaft hatte am Sonntagabend die Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Terroranschlag übernommen. Als oberste Anklagebehörde in Deutschland ist sie unter anderem für Fälle von islamistisch motiviertem Terrorismus zuständig. Nach dem Tod des Hauptverdächtigen kann es bei den Ermittlungen etwa noch um mögliche Mitwisser oder Unterstützer gehen. (dpa)
