Abdul B. ist tot. Er starb einen Tag, nachdem er einen Anschlag am Rande des CSD in Berlin verübt hatte, durch Polizeikugeln.
Leben endete im SchrebergartenHier wird die Leiche von Abdul B. weggebracht
Abdul B. – das Leben des Attentäters von Berlin endete am 26. Juli gegen 18 Uhr in einer Schrebergartenanlage in Spandau.
Am Sonntagabend hatten Berliner Polizei, Bundespolizei und Spezialeinheiten der GSG 9 den mutmaßlichen Tatverdächtigen aufgespürt und gestellt. Seit dem Morgen war öffentlich nach ihm gefahndet worden.
Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen am Einsatzort gestorben
„Nach bisherigen Erkenntnissen soll er mit einer Stichwaffe auf unsere Einsatzkräfte zugelaufen sein, daraufhin kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch durch unser Spezialeinsatzkommando“, erklärte die Berliner Polizei nach dem Einsatz am Sonntag. Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen sei Abdul B. noch am Einsatzort gestorben.
Abdul B. wird für den mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin verantwortlich gemacht. Bei dem Anschlag am Samstagabend (25. Juli) war eine Frau getötet worden, 29 weitere Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt, als der 21-Jährige mit einem weißen Van in eine Menschenmenge fuhr.
Anschließend, so der derzeitige Ermittlungsstand, flüchtete Abdul B. und griff im Berliner Tiergarten mehrere Personen mit einer Machete an. Der Zustand der Verletzten ist nach Angaben der Polizei inzwischen nicht mehr lebensbedrohlich.
Ermittelt werde nun auch bezüglich möglicher „Hintermänner“ oder „Mitwisser“. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor gesagt, die Ermittler gingen von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus.
Festnahme im Libanon
Am 24. Juli 2025 war Abdul B. im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung sei er am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen in Berlin erneut festgenommen worden.
Anschließend war B. dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde.
Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Generalstaatsanwaltschaft „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
Noch Anfang Juli durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft die Wohnung von Abdul B. in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Im Jahr 2024 veröffentlichte Abdul B. der Behörde zufolge verbotene IS-Propaganda auf seinem Instagram-Account. Bereits 2022 war Abdul B. laut Staatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt worden. (mit dpa)
