Wohnmobil-Frist verpasst? Es drohen Bußgeld & Feuergefahr
Teurer Camper-FehlerWer diese Prüfung vergisst, riskiert Bußgeld und Feuergefahr

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Seit Juni 2025 müssen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden, um Sicherheit zu gewährleisten
Der Traum vom freien Campen kann schnell zum Albtraum werden. Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, muss eine wichtige Frist kennen. Verpasst ihr sie, wird es nicht nur teuer, sondern auch brandgefährlich.
Besitzer von Reisemobilen oder Caravans, die eine Flüssiggasanlage nutzen, sind zu einer regelmäßigen Inspektion verpflichtet. Dies stellt keine bloße Anregung dar, sondern ist eine unumgängliche Vorschrift. Bei Missachtung dieser Prüfung drohen empfindliche Strafen. Es können Bußgelder von 15 bis 80 Euro fällig werden.
Doch weitaus gravierender ist die Bedrohung, die von einem nicht gewarteten System ausgeht. Der Auto Club Europa (ACE) spricht eine deutliche Warnung aus wegen der gesteigerten Gefahr von undichten Stellen und Feuern. Um gefahrlos in den Urlaub zu fahren, ist die Einhaltung der Inspektionsintervalle daher unerlässlich.
Alle zwei Jahre zur „G607-Prüfung“
Diese Inspektion, bekannt unter dem Fachbegriff „G607-Prüfung“, ist bei der erstmaligen Nutzung und anschließend im Zweijahresrhythmus obligatorisch. Auch nach jedem technischen Eingriff in die Gasanlage ist eine erneute Überprüfung zwingend erforderlich. Seit Mitte Juni 2025 wird es zudem Pflicht, einen Beleg über die geprüfte Flüssiggasanlage des Reisemobils vorlegen zu können. Dies betrifft insbesondere Systeme, die für das Heizen, Kochen oder Kühlen verwendet werden.
Bei der Kontrolle untersuchen Experten, ob sämtliche Leitungen keine Undichtigkeiten aufweisen und ob Apparate wie die Heizvorrichtung oder der Kocher gefahrlos arbeiten. Die gesamte Prozedur nimmt lediglich 20 bis 45 Minuten in Anspruch und schlägt mit Kosten zwischen 40 und 80 Euro zu Buche. Bei erfolgreichem Abschluss der Überprüfung wird die wichtige Prüfplakette erteilt.
Hier könnt ihr die Gasprüfung machen lassen
Der ACE gibt einen wichtigen Tipp: „Vor der Prüfung sollte die mitgeführte Gasflasche gefüllt und vorschriftsmäßig montiert sein.“ Diesen Service stellen zahlreiche Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ bereit, ebenso wie eine Vielzahl von Fachwerkstätten. Eine Liste anerkannter Sachkundiger findet ihr in der Datenbank des „Deutschen Verband Flüssiggas“ oder beim „Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik“.
Achtung: Diese Bauteile haben ein Ablaufdatum
Allerdings entbindet die turnusmäßige Inspektion durch Fachleute die Fahrzeughalter nicht von ihrer eigenen Verantwortung. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist es entscheidend, defekte Komponenten sofort zu ersetzen.
Ein besonderes Augenmerk gilt laut ACE den Gasdruckreglern sowie den Gasschläuchen. Und hier kommt der Haken: Beide Teile müssen spätestens nach zehn Jahren ersetzt werden! Entscheidend ist dabei nicht, wann ihr sie eingebaut habt, sondern das aufgedruckte Herstellungsdatum.
Auch die Gasflaschen selbst haben ein Verfallsdatum. Gehören sie euch, müssen sie alle zehn Jahre technisch überprüft werden. Den nächsten fälligen Termin findet ihr in den Griff der Flasche eingeprägt. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
