Elementarschäden: Bei der Versicherung lauern viele Fallen
Wenn das Wasser kommtSo sichern Sie Ihr Zuhause gegen Naturgefahren richtig ab

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Da braut sich was zusammen: Jetzt ist es in der Regel zu spät, noch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Meist besteht eine 14-tägige Wartezeit auf den Schutz.
Heftige Regenfälle, Hochwasser und Erdsenkungen: Solche Naturkatastrophen werden auch in Gegenden zur realen Gefahr, in denen man sich bisher sicher gefühlt hat. Deshalb denken immer mehr Leute über eine Elementarschadenversicherung nach. Sie ist ein wichtiger Zusatz zur normalen Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Aber Achtung, so ein Vertrag ist keine schnelle Sache! Es gibt riesige Unterschiede beim Schutz, bei der Einstufung deines Risikos und in den Klauseln. Wenn du dich schützen willst, musst du die Papiere ganz genau prüfen, bevor du unterschreibst – und nicht erst, wenn der Keller schon vollgelaufen ist. Wir zeigen dir, worauf du achten musst.
Punkt 1: Checkt, ob alle wichtigen Risiken versichert sind
Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft stellt klar: Die Elementar-Police ist immer nur ein Zusatz. Sie erweitert eine schon vorhandene Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Diese normalen Verträge springen ein, wenn dein Zuhause oder deine Sachen durch Dinge wie Sturm, Feuer, Blitzschlag oder Hagel kaputtgehen.
Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten empfiehlt: Achtet beim Abschluss des Zusatzbausteins darauf, dass Risiken wie Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen und selbst Vulkanausbrüche abgedeckt sind. Die Police sollte auch greifen, wenn Grundwasser durch heftige Regenfälle oder Hochwasser an die Oberfläche gedrückt wird.
Punkt 2: Setzt die Versicherungssumme nicht zu niedrig an
„Achtet darauf, dass die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung hoch genug ist, um ein gleichartiges Gebäude neu errichten zu lassen“, rät Verbraucherschützerin Katharina Lawrence. Das bedeutet für euch: Beantwortet schon beim Vertragsabschluss alle Fragen des Versicherers zu Größe, Bauart und Einrichtung eures Hauses absolut ehrlich. Das Gleiche ist auch bei der Hausratversicherung entscheidend.
Kauft ihr teure neue Möbel oder baut am Haus um, sei es ein Anbau oder eine neue Heizung? Dann müsst ihr das eurem Versicherer sofort melden. Ansonsten droht eine Unterversicherung, und im schlimmsten Fall seht ihr keinen Cent von der Versicherung.
Punkt 3: Ab wann zahlt die Versicherung wirklich?
„Wer seine Wohngebäudeversicherung um einen Elementarschutz erweitert, muss in der Regel mit einer mehrwöchigen Wartezeit rechnen, bis nach Versicherungsbeginn Ansprüche für einen Schaden geltend gemacht werden können“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach. Der Grund dafür ist, Betrug zu vermeiden und zu verhindern, dass Leute schnell noch eine Police abschließen, wenn die Sturmwarnung schon da ist.
Laut Katharina Lawrence dauert es nach der Unterschrift meist 14 Tage, bis der Schutz tatsächlich aktiv ist; manchmal sogar einen ganzen Monat. Ein wichtiger Tipp für Wechsler: Kündigt euren alten Vertrag auf keinen Fall, bevor der neue Schutz bestätigt ist und lückenlos anschließt.
Punkt 4: Besteht auf den Neuwert, nicht den Zeitwert
Julia Alice Böhne erklärt, dass Gebäude im Schadensfall normalerweise so versichert sind, dass ein Wiederaufbau in gleicher Qualität und im Neuzustand möglich ist. Das gilt auch für kaputte Einrichtungsgegenstände: Meistens wird der Neupreis für eine Wiederbeschaffung erstattet, falls eine Reparatur nicht mehr geht oder sich nicht lohnt.
Ihr solltet deshalb darauf bestehen, dass nicht nur der Zeitwert erstattet wird. Dieser ist oft viel niedriger und reicht nicht aus, um alles gleichwertig neu zu kaufen. Anja Käfer-Rohrbach gibt außerdem den Tipp, zu prüfen, ob der Vertrag auch Kosten für Aufräumarbeiten, Abriss, Lagerung und sogar ein Hotelzimmer übernimmt – auch hierauf solltet ihr ein Auge haben.
Punkt 5: Lest das Kleingedruckte – was ist NICHT versichert?
Selbst mit dem Zusatzschutz seid ihr nicht gegen alles gefeit. „Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden durch Sturmflut, Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz bei nicht ordnungsgemäß geschlossenen Fenstern, Außentüren oder anderen Öffnungen“, so Anja Käfer-Rohrbach. Auch Schäden durch Grundwasser können ausgeschlossen sein, wenn sie nicht direkt eine Folge von Starkregen oder Hochwasser sind.
Auch bei Schäden, die durch Dürre oder Austrocknung entstehen, geht ihr leer aus. Dasselbe trifft auf Zerstörung durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie zu. Katharina Lawrence warnt vor einem oft übersehenen Punkt: Eure eigenen Pflichten, damit der Versicherungsschutz überhaupt gilt. So dürft ihr euer Haus zum Beispiel nicht länger als 100 Tage unbewohnt lassen, müsst sichtbare Mängel beheben und im Winter für eine ausreichende Beheizung sorgen.
Zudem ist oft eine Rückstauklappe im Haus vorgeschrieben. Diese verhindert, dass bei heftigem Regen Kanalwasser zurück ins Haus gedrückt wird. Julia Alice Böhne betont, dass diese Klappe auch regelmäßig gewartet werden muss.
Ein Rat von Verbraucherschützerin Katharina Lawrence: Achtet beim Vertragsabschluss darauf, dass euer Versicherer Mitglied beim Ombudsmann für Versicherungen ist. Nur dann könnt ihr dort einen Schlichtungsantrag einreichen, falls es später zum Streit kommt. Eine unabhängige Beratung ist zudem ratsam, meint Julia Alice Böhne, genau wie bei anderen existenziellen Absicherungen. Die Tarife am Markt haben oft nicht nur andere Preise, sondern bieten auch unterschiedliche Leistungen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
