Blutspende: So wird die Finanzspritze zur Steuerfalle.
Böses Erwachen für SpenderAb 256 Euro wird die Aufwandsentschädigung voll versteuert

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Blut spenden, Geld bekommen – und Steuern zahlen? Bis zu 256 Euro pro Jahr sind steuerfrei – doch diese Freigrenze schließt auch andere Tätigkeiten ein.
Gutes tun und dafür Geld bekommen – Blutspenden lohnt sich. Doch pass auf, dass aus der kleinen Finanzspritze keine böse Überraschung beim Finanzamt wird. Eine bestimmte Grenze solltest du kennen.
Für dein Engagement beim Blutspenden gibt's oft eine kleine Belohnung. Aber wie hoch die ausfällt, ist von Dienst zu Dienst verschieden. Mal gibt es eine Pauschale von 25 Euro, bei einer Thrombozytenspende, die mehr Zeit kostet, sind sogar bis zu 50 Euro drin. Dieses Geld ist als Dankeschön für deine Mühe und den Weg gedacht. Normalerweise musst du darauf keine Steuern zahlen – doch es gibt einen Haken, und der hat es in sich.
Die 256-Euro-Hürde: Schneller erreicht als gedacht
Pro Jahr darfst du steuerfrei bis zu 256 Euro einnehmen. Das klingt erstmal entspannt. Männer dürfen ja nur sechsmal, Frauen sogar nur viermal pro Jahr Vollblut spenden. Da kommt man nicht so schnell drüber. Aber Achtung: Wer Blutplasma spendet (bis zu 60 Mal im Jahr) oder Thrombozyten (bis zu 26 Mal), knackt diese Summe ganz fix.
Und jetzt kommt der eigentliche Hammer, auf den der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hinweist: In diese 256-Euro-Grenze zählt nicht nur das Geld von der Blutspende! Auch andere Jobs nebenbei, die sogenannten „sonstigen Einkünfte aus Leistungen“, fließen da mit ein. Das kann die Prämie für die Teilnahme an einer Studie sein, eine kleine Provision für eine Vermittlung oder die Gage für deinen Gig mit der Band.
Komplett steuerpflichtig: Wenn die Grenze fällt
Das Ganze läppert sich schnell zusammen. Ein Rechenbeispiel macht es deutlich: Du kassierst 150 Euro durch sechs Blutspenden (je 25 Euro) und verdienst nebenbei noch 150 Euro mit anderen kleinen Jobs. Schon bist du bei 300 Euro. Damit liegst du über der Freigrenze. Und jetzt der Schock: Das Finanzamt besteuert dann die vollen 300 Euro – und nicht nur den Betrag, der über die 256 Euro hinausgeht!
Die Steuer-Profis haben aber einen Rat: Wenn du über die Grenze kommst und Steuern zahlen musst, kannst du im Gegenzug Ausgaben, die damit zusammenhängen, in der Steuererklärung geltend machen. Aber Achtung, hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Für die Blutspende klappt das nicht. Die Fahrtkosten gelten mit der Entschädigung als bezahlt. VLH-Sprecher Steffen Gall stellt klar: „Aber Fahrten beispielsweise zu Auftritten als Amateurmusiker oder zu wissenschaftlichen Tests, für die Sie ein Probandenhonorar erhalten haben, können dann steuerlich geltend gemacht werden“. Das sind nämlich Einnahmen, die nicht nur als reiner Aufwandsersatz gelten. (dpa/red)
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