Düsseldorfer TabelleSo viel Unterhalt bekommt Ihr Kind ab dem 1. Januar 2018

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Wie viel Unterhalt bekommt mein Kind? Für getrennte und geschiedene Eltern dient die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts.

von Nathalie Riahi (nari)

Düsseldorf – Die Düsseldorfer Tabelle - sie ist die Grundlage für alle getrennt lebenden und geschiedenen Eltern. Mit ihr können sie berechnen, wie viel Unterhalt sie für die Kinder zahlen müssen.

Zum 1. Januar 2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Es wird mehr Geld geben: Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird angehoben.

Was tun, wenn der Ex fürs Kind keinen Unterhalt zahlt? Lesen Sie hier.

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Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Alters-stufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro.

Düsseldorfer Tabelle 2018

Die Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1. Januar 2018

Einkommensgruppen werden angehoben

Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem Nettoeinkommen von „bis 1900 Euro“ statt bisher „bis 1500 Euro“ und endet mit „bis 5500 Euro“ statt bisher „bis 5100 Euro“.

Auch der sogenannte Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, steigt im Jahre 2018 an.

In der ersten Einkommensgruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem notwendigen Selbstbehalt (Eigenbedarf). Er wird in der zweiten Einkommensgruppe von bisher 1180 Euro auf 1300 Euro angehoben. In den folgenden Einkommensgruppen steigt der Bedarfskontrollbetrag wie bisher um jeweils 100 Euro.

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro.

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