Mindestlohn, DVB-T2, ProstitutionDas ändert sich alles im November

Rund 900.000 Beschäftigte in Pflegebetrieben profitieren vom höheren Mindestlohn.

Rund 900.000 Beschäftigte in Pflegebetrieben profitieren vom höheren Mindestlohn.

Im November treten Gesetzesänderungen im Bereich der Mindestlöhne in Kraft, die EU führt neue Grenzwerte ein und Baden-Württemberg ändert seine Regelungen für Prostituierte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im November.

Mindestlohn für Pflegekräfte

Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt. Der Mindestlohn in Westdeutschland und Berlin erhöht sich von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik steigt er von 9,50 Euro auf 10,05 Euro. Bis zum Jahr 2020 steigt die Lohnuntergrenze für Pflegekräfte dann in zwei weiteren Schritten auf 11,35 Euro im Westen sowie 10,85 Euro im Osten. Das schreibt eine Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium vor, die zum 1. November formal in Kraft tritt und zum Januar umgesetzt werden muss.

Von dieser Regelung profitieren rund 900.000 Beschäftigte, die in Pflegebetrieben arbeiten. Für Pflegekräfte, die in Privathaushalten angestellt sind, gilt hingegen nicht dieser Branchen-Mindestlohn, sondern nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Mindestlohn für Landwirte

Auch für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau steigt der Mindestlohn zum 1. November. Die Beschäftigten der Branchen bekommen dann mindestens 9,10 Euro pro Stunde, der tarifliche Mindestlohn steigt um 50 Cent.

Grenzwerte bei Spielzeug

Am 24. November treten neue EU-Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug in Kraft. Bei Seifenblasen, Fingerfarben und Klebstoffen gelten dann strengere Vorschriften für zwei Chemikalien, bei denen die Gefahr einer Kontaktallergie besteht. Die Regeln gelten für die Stoffe Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon.

Vornamen ändern

Beim Personenstandsrecht kommen Detailänderungen: So besteht ab 1. November etwa die Möglichkeit, die Reihenfolge der eigenen Vornamen beim Standesamt ohne größeren Bürokratieaufwand zu ändern. Vornamen zu ändern oder zu streichen ist aber nach wie vor nicht so einfach möglich.

Schutz für Prostituierte

In Baden-Württemberg ändert sich zum 1. November die Regelungen für Prostituierte: Sie müssen sich künftig anmelden und einen entsprechenden Nachweis bei sich tragen. Außerdem sollen sie sich regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Bordellbetreiber müssen künftig strengere Mindestanforderungen erfüllen, unter anderem bei den Hygienevorschriften. Für Freier wird eine Kondomplicht eingeführt. Betroffen sind von den Änderungen etwa 26.000 Prostituierte.

Neues Empfangsformat DVB-T2

Auch in Dresden, Kassel, Koblenz und Freiburg wird das digitale Antennenfernsehen zum 8. November auf DVB-T2 umgestellt. Dafür ist ein Endgerät notwendig, das den neuen Standard empfängt. Mit DVB-T2 sind 40 Programme in HD-Qualität verfügbar.

(dmn/dpa)