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Im Tod vereintLetzter Wunsch der Kessler-Zwillinge bleibt unerfüllt

Die Zwillingsschwestern Alice und Ellen Kessler.

Die Zwillingsschwestern Alice und Ellen Kessler. Sie wollten auch im Tod unzertrennlich sein und gemeinsam in einer einzigen Urne beigesetzt werden. (Archivbild)

Ein Leben lang unzertrennlich. Doch ihr letzter, emotionaler Wunsch droht endgültig zu scheitern.

Ein letzter Wille, der ihre einzigartige Verbundenheit für immer besiegeln sollte: Die Kessler-Zwillinge, die am 17. November 2025 durch assistierten Suizid aus dem Leben schieden, wollten gemeinsam in einer einzigen Urne ihre letzte Ruhe finden. Ein zutiefst emotionaler Plan, der nun auf die harte Realität des deutschen Bestattungsrechts prallt.

Doch der Wunsch der berühmten Schwestern ging sogar noch weiter! Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, sollten neben ihrer eigenen Asche auch die Überreste ihrer bereits 1977 verstorbenen Mutter Elsa sowie ihres geliebten Pudels Yello (†14) in die gemeinsame Urne.

Ein Vorhaben, das die Situation rechtlich noch komplizierter macht. Die Juristin Antje Bisping vom „Bundesverband Deutscher Bestatter“ bestätigte gegenüber „Euronews“, dass eine einzige Urne für mehrere Personen in Deutschland nicht zulässig sei. Die Vermischung von Asche? Nach deutschem Recht generell verboten.

Vor allem in Bayern, wo die beiden Show-Legenden starben, sind die Vorschriften streng. „Zwei Menschen [dürfen nicht] in die gleiche Urne“, erklärte der Münchner Bestatter Karl Albert Denk der „Bild“. Auch ein „Hund [darf nicht] auf einem Friedhof für Menschen beigesetzt werden.“

Alice und Ellen Kessler posieren.

Alice und Ellen Kessler wurden als Sängerinnen und Tänzerinnen weltberühmt. 1959 vertraten sie Deutschland beim Eurovision Song Contest. (Archivbild)

Zwar haben einige Städte wie Hamburg und Bremen ihre Regeln gelockert und erlauben gemeinsame Gräber für Mensch und Tier. Doch auch dort greift eine entscheidende Regel: Die Asche muss in getrennten Urnen beigesetzt werden. Eine einzige Urne für alle, wie sie sich die Kessler-Schwestern wünschten, bleibt auch dort ein Ding der Unmöglichkeit.

Experten und Expertinnen gehen daher davon aus, dass der letzte Wille nur außerhalb Deutschlands erfüllt werden kann. Eine Beisetzung in Ländern mit liberaleren Gesetzen, wie den Niederlanden, wäre eine mögliche Lösung. Ob die Nachlassverwalter diesen Weg wählen, um den Schwestern, ihrer Mutter und Hund Yello den gemeinsamen Abschied zu ermöglichen, ist noch nicht bekannt. (red)


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