WM-DekoUnnützes Wissen: Wie hänge ich die Deutschland-Fahne richtig auf?

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Schwarz rechts: So hängt die Deutschlandfahne FALSCH.

Köln – Deutschland im WM-Fieber. An Autos, Häusern und Balkonen hängen die schwarz-rot-goldenen Fahnen.

Doch welche Trikolore ist erlaubt und wie hängt sie eigentlich richtig?

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Wir beantworten die wichtigsten Fahnen-Fragen – der Flaggen-Knigge:

Fahne mit Adler in der Mitte

Häufig tragen Fans die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Adler in der Mitte mit sich. Was viele nicht wissen: „Diese Fahne dürfen eigentlich nur Bundesbehörden verwenden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Troidl, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Denn dabei handelt es sich um die sogenannte Bundesdienstflagge. „Wer diese unbefugt trägt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit.“

Mit ernsthaften Folgen müssen Fußballfans aber in der Regel nicht rechnen: „Bei solchen Großereignissen kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat geduldet werden“, sagt Troidl.

DDR-Fahne am Balkon

Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen.

Verboten sind nur Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Strafbar wird erst die Beschmutzung oder Beschimpfung der Deutschlandfahne. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, im Zweifel droht sogar eine Haftstrafe. 

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Schwarz links: So hängt die Deutschlandfahne RICHTIG.

Deutschlandfahne hochkannt

Und wie ist das, wenn ich an meinem Balkon oder Fenster nicht genügend Platz habe und die Fahne hochkant befestigen muss?

Vom Beobachter aus, das heißt von demjenigen aus, der vor dem Balkon steht, sollte das Schwarz links sein.

Eine Strafe gibt's bei Links-Rechts-Verstoß nicht, die umgekehrte Anordnung ist jedoch schlicht falsch.

Festgelegt sind diese Reglungen in der sogenannten „Anordnung über die deutschen Flaggen“ aus dem Jahr 1950.

Pflichttermine für Beflaggung

An welchen Tagen die Deutschlandfahne an öffentlichen Gebäuden gehisst werden muss, ist in der „Beflaggungsverordnung“ des Landes festgelegt. Flaggenpflicht herrscht an den folgenden Tagen:

  • 27. Januar, Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • 1. Mai, Tag des Friedens und der Völkerverständigung
  • 9. Mai, Europatag
  • 23. Mai, Tag der Verkündung des Grundgesetzes
  • Jahrestag des 17. Juni 1953
  • Jahrestag des 20. Juli 1944
  • Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • 3. Oktober, Tag der deutschen Einheit
  • Volkstrauertag, der zweite Sonntag vor dem ersten Advent
  • die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-und Kommunalwahlen)

Die Stadt Köln hat außerdem noch einige weitere Tage, an denen beflaggt wird:

  • Rosenmontag
  • Tag der Domprozession an Fronleichnam
  • Christopher Street Day
  • Tag der Gewalt gegen Frauen

(mt/dpa)