Top-Gericht entscheidet über die Zukunft des Streikrechts.
Nur „kollektives Betteln“Gerichtshof entscheidet über die Zukunft des Streikrechts

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Haben Arbeitnehmer ein Recht zu streiken? Der Internationale Gerichtshof legt dazu ein Gutachten vor.
Kippt jetzt das Streikrecht? Top-Gericht entscheidet über unsere Zukunft
Eine Entscheidung mit Beben-Potenzial steht bevor. Der Internationale Gerichtshof (IGH) nimmt sich das Streikrecht vor. Was das für jeden Einzelnen in Köln und Umgebung bedeuten könnte.
Im Kern geht es um eine heikle Frage: Gehört das Recht, die Arbeit niederzulegen, zur Versammlungsfreiheit und genießt damit besonderen internationalen Schutz? Ein Gutachten des höchsten UN-Gerichts soll diese Frage nun endgültig beantworten.
Die Grundlage ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 1948. Sie garantiert die Vereinigungsfreiheit – also das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Aber ob das automatisch auch das Recht auf Streik umfasst, darüber tobt seit Jahren ein erbitterter Streit.
Gewerkschaften warnen: Ohne Streiks nur noch „Betteln“
Für die Gewerkschaftsseite ist die Lage sonnenklar: Die Freiheit, sich zu organisieren, ist ohne die Möglichkeit zum Arbeitskampf praktisch wertlos. Bei der Anhörung vor dem IGH brachte es der Anwalt des Internationalen Gewerkschaftsbundes auf den Punkt: „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“.
Rückendeckung erhalten sie von mehreren Staaten, darunter auch Deutschland. Die Bundesregierung sieht im Streikrecht eine zwingende Konsequenz aus der Vereinigungsfreiheit. Die deutschen Abgesandten erinnerten an ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das knallhart formuliert: Forderungen von Beschäftigten ohne Streikoption seien nichts weiter als „kollektives Betteln“.
Arbeitgeber pochen auf eigene Regeln
Die Gegenseite sieht das fundamental anders. Das Recht auf Streik sei keinesfalls absolut, argumentieren die Arbeitgeber. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation ist der Meinung, dass jedes Land eigene Gesetze für Arbeitsniederlegungen braucht, weil die Verhältnisse überall verschieden sind.
Dieser Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schwelt in der ILO schon seit über einem Jahrzehnt. Da eine Lösung nicht absehbar war, hat die ILO das UN-Gericht um eine Expertise ersucht. In dieser Sonderorganisation der UN sitzen Arbeitgeber, Gewerkschaften und Regierungen mit gleichen Rechten am Tisch.
Obwohl ein Gutachten des IGH rechtlich nicht bindend ist, hat es eine gewaltige Signalwirkung. Die Gewerkschaften haben Angst, dass eine Aufweichung des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer massiv schwächen würde. Umgekehrt hoffen sie, dass ein klarer Schutz ihre Verhandlungsmacht in künftigen Lohnrunden festigt. Viele Länder orientieren sich bei ihrer Gesetzgebung an den Gutachten des IGH, und auch in Gerichtsverfahren können sie den Ausschlag geben. (dpa/red)
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