Sie sorgten für viel Zoff unter den EU-Ländern, doch nach langem Ringen steht fest: Zwei milliardenschwere russische Oligarchen sind nicht mehr mit EU-Sanktionen belegt.
Russland-SanktionenEU streicht zwei Oligarchen von der Liste

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Die EU hebt Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen auf.
Nach langem Ringen hebt die EU wegen einer drohenden Totalblockade von Russland-Sanktionen durch einzelne Mitgliedstaaten ihre Strafmaßnahmen gegen die beiden russischen Oligarchen Alischer Usmanow und Michail Fridman auf. Das teilte ein EU-Diplomat mit.
Mit der Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow und Fridman beschlossen die EU-Staaten auch die Verlängerung der Sanktionen gegen rund 3.000 andere Personen, Einrichtungen und Unternehmen um 36 Monate. Bis zum 22. September 2029 dürfte damit Ruhe in die bislang jedes halbe Jahr wiederkehrende Debatte um die Verlängerung von bestehenden Sanktionen einkehren.
Frankreich und Slowakei lobbyierten für Usmanow
Die Zeit drängte, denn ohne die Akzeptanz der Sanktionsentscheidungen von allen Mitgliedsländern wären diese in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufen. Allen gelisteten Akteuren wird vorgeworfen, Russlands Krieg gegen die Ukraine zu unterstützen oder von der Politik des Kremls zu profitieren.
Den Beschlüssen waren intensive Verhandlungen unter den Mitgliedsstaaten vorausgegangen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte zunächst die Slowakei gefordert, die Sanktionen gegen den Milliardär Usmanow aufzuheben und damit das neue Sanktionsdrama in Gang gesetzt.
Der Initiative hatte sich vor kurzem überraschend auch Frankreich angeschlossen - laut Brüsseler Kreisen, um im Gegenzug im Ausland inhaftierte französische Staatsbürger freizubekommen. Danach forderte demnach Luxemburg, dass bei einer Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow auch die Sanktionen gegen Fridman aufgehoben werden müssten.
Eigentlich sollte schon am Montag in einem schriftlichen Verfahren die Entscheidung gefällt werden, allerdings kam die dafür erforderliche Einstimmigkeit nicht zustande. Lettland stellte sich zunächst gegen die Forderung der drei EU-Staaten, die Sanktionen gegen die beiden Oligarchen aufzuheben. „Die EU-Sanktionen gegen Russland sollten verschärft und nicht abgeschwächt werden“, hatte Außenministerin Baiba Braze auf der Plattform X noch am Morgen geschrieben.
Nach der Aufgabe ihrer Blockade teilte die lettische Regierung dann am Abend mit, es sei um die Wahl zwischen einer schlechten und einer noch viel schlechteren Lösung gegangen. Man wolle nun alle verfügbaren Mittel auf nationaler Ebene nutzen, um die Strafmaßnahmen gegen die beiden Oligarchen aufrechtzuerhalten.
Nach Angaben von Diplomaten steht Frankreichs Positionierung in Verbindung mit einem Plan, in Aserbaidschan inhaftierte französische Staatsbürger freizubekommen. Die frühere Sowjetrepublik Aserbaidschan setzt sich schon länger selbst für die Streichung Usmanows von der EU-Liste ein. Die Regierung in Paris hatte sich bis zuletzt nicht zu den konkreten Gründen für ihre Positionierung geäußert, sondern lediglich auf eine Frage der nationalen Sicherheit verwiesen.
Als Risiko gilt, dass die Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow anderen Russen Argumente für Klagen gegen Strafmaßnahmen geben könnte. So hieß es bislang im Sanktionsbeschluss gegen Usmanow, dieser sei ein kremlfreundlicher Oligarch, „der besonders enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin“ unterhalte und als einer der von Putin besonders favorisierten Oligarchen betrachtet werde. Vom US-Magazin „Forbes“ wurde sein Vermögen zuletzt auf rund 14,1 Milliarden US-Dollar (12,3 Mrd. Euro) geschätzt.
In Europa ist Usmanow unter anderem als langjähriger Präsident des Fecht-Weltverbandes FIE und als früherer Anteilseigner des englischen Fußballclubs FC Arsenal bekannt. In Deutschland machte der 73-Jährige zuletzt Schlagzeilen, weil gegen ihn von der Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf zwei Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und möglicher Sanktionsverstöße ermittelt wurde. Das Verfahren wurde erst im vergangenen Jahr gegen Zahlung einer Geldauflage von zehn Millionen Euro eingestellt.
Die genauen Gründe für die slowakische Unterstützung für Usmanow sind unklar. Der slowakische Außenminister Juraj Blanar hatte bereits im Frühjahr bestätigt, dass die Slowakei den Oligarchen im Kampf gegen die EU-Sanktionen unterstützt.
Nach einem damaligen Bericht von Radio Free Europe soll der slowakische Ministerpräsident Robert Fico einen Brief des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weitergeleitet haben, in dem dieser sich für Usmanow einsetzte. Erdogan begründete dies demnach damit, dass sich Usmanow um eine stärkere Öffnung der turksprachigen Staaten gegenüber dem Westen verdient gemacht habe. Zu diesem Kreis zählt neben der Türkei auch Aserbaidschan.
Mit Blick auf den Fall Fridman wird in Luxemburg unter anderem argumentiert, dass der 62-Jährige bereits eine Klage gegen EU-Sanktionen gewonnen habe. Fridman, dessen Vermögen von „Forbes“ zuletzt auf 16,6 Milliarden Dollar (14,5 Mrd Euro) geschätzt wurde, wurde in den EU-Dokumenten bis zuletzt ebenfalls als einer der wichtigsten russischen Financiers und Unterstützer des inneren Kreises von Putin bezeichnet.
Durch seine Verbindungen zur Regierung habe er Staatsvermögen erwerben können und Putin habe die Loyalität der Alfa Group gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe belohnt, heißt es im bisherigen Sanktionsbeschluss. Fridman ist laut EU der Gründer und einer der Anteilseigner der Alfa Group, zu der mit der Alfa Bank die größte und bedeutendste private Geschäftsbank Russlands gehört.
In der EU gibt es seit Jahren regelmäßig Streit um Sanktionen. Nach der Abwahl der als russlandfreundlich geltenden Regierung von Viktor Orban in Ungarn hatte es zuletzt allerdings Hoffnung gegeben, dass sich zumindest die Verlängerung von bereits bestehenden Strafmaßnahmen einfacher gestalten würde.
Die EU will mit den Sanktionen dazu beitragen, dass Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet und in konstruktive Friedensverhandlungen eintritt. Sie umfassen in der Regel Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen. (dpa)
