Merz-Schmierereien: Verfahren gegen SPD-Frau eingestellt
Justiz-Klatsche im Merz-FallErmittlungen gegen junge SPD-Politikerin nun eingestellt

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Unbekannte hatten vor einem Wahlkampfauftritt des damaligen Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) Graffitis an eine Wand gesprüht. (Archivbild)
Das Verfahren ist vom Tisch! Im Fall der Anti-Merz-Schmierereien in Menden hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen eine junge SPD-Politikerin sowie einen zweiten Beschuldigten eingestellt. Ein für eine Anklage nötiger Tatverdacht habe sich nicht ergeben, so eine Sprecherin der Anklagebehörde in Arnsberg gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
«Die Beschuldigten haben die Begehung der Tat bestritten beziehungsweise sich nicht zu dem Vorwurf eingelassen», erklärte die Sprecherin. «Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel hat den nach Bewertung der Staatsanwaltschaft bestehenden Anfangsverdacht nicht erhärten können.»
Rechtswidrige Hausdurchsuchung sorgte für Wirbel
Der Hintergrund des Falls hatte für Aufsehen gesorgt: Ende Januar 2025 wurden vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden Parolen nahe der Schützenhalle entdeckt. Im April des Jahres folgten Razzien bei der SPD-Nachwuchspolitikerin und im Elternhaus eines Bekannten.
Für die damals 17-Jährige zog der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt gegen die Durchsuchung vor Gericht. Er bekam vor dem Landgericht Arnsberg Recht, das die Aktion als unrechtmäßig einstufte. Nach früheren Angaben des Justizministeriums konnten die beschlagnahmten Gegenstände – darunter Handys und Spraydosen – dennoch ausgewertet werden.
Notizzettel war eine falsche Spur
Dazu hieß es jetzt von der Staatsanwaltschaft: «Soweit auf einem der sichergestellten Mobiltelefone und auf einem Notizzettel Nachrichten aufgefunden wurden, die ein Sprayen und damit im Zusammenhang stehende Planungen zur Tatzeit und in Tatortnähe thematisieren, handelt es sich dabei um ein Sprayen mit Sprühkreide auf einer gegen die Politik der CDU geplanten Demonstration, von dem letztlich Abstand genommen worden ist. Dies wurde durch eine weitere Zeugin bestätigt.»
Und weiter: «Soweit bei einer der Durchsuchungen diverse Farbspraydosen aufgefunden wurden, die grundsätzlich für die Tatbegehung in Betracht kommen, ist dies unter Berücksichtigung der im Strafverfahren geltenden Beweisgrundsätze nicht ausreichend, um über die bestehende Indizwirkung hinaus eine Tatbeteiligung nachzuweisen.»
Anwalt Kutschaty: „Längst überfällig“
Anwalt Kutschaty sagte der dpa: «Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens war nach über 14 Monaten längst überfällig. Schon nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung war klar, dass meine Mandantin mit dem Vorfall nichts zu tun hat. Eine junge Frau aber trotzdem noch über ein Jahr dem Druck des offenen Verfahrens auszusetzen, war nicht korrekt.» (dpa/red)
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