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AfD an der Macht?Kanzler droht im Extremfall mit Bundeszwang

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Sitzung des Bundestags zu Beginn der Haushaltswoche.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Sitzung des Bundestags zu Beginn der Haushaltswoche.

Der Bundeskanzler drohte einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt im Extremfall mit Bundeszwang.

Die AfD führt die Umfragen zur bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit großen Vorsprung an und hat damit gute Chancen auf eine Regierungsübernahme. Damit könnte erstmals in der bundesdeutschen Geschichte eine rechtsextreme Partei an die Macht kommen.

Überlegt wird nun, wie eine AfD-Regierung sanktioniert werden könnte. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat auf einer Pressekonferenz in Berlin gewarnt: „Wenn dort Grenzen überschritten werden, kann ich Ihnen sagen, werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren. Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt.“

Er nannte etwa den Umgang mit Minderheiten. Es gebe im Grundgesetz die Pflicht zur Bundestreue: „Das betrifft zum Beispiel die gesamte Einwanderungs- und Ausländerpolitik.“

In der Durchführung gebe es da sicher Spielräume, sagte der Kanzler. „Aber in den Grundzügen wird diese Politik in Berlin entschieden und nicht in Magdeburg. Und das gilt heute, und das gilt auch morgen.“

„Das kann auch durch Bundeszwang erwirkt werden“

Weigert sich ein Bundesland, Bundesrecht zu befolgen, sieht das Grundgesetz mit Artikel 37 ein drastisches Eingriffsrecht vor. Mit dem sogenannten „Bundeszwang“ kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein nicht kooperatives Land „zur Erfüllung seiner Pflichten“ anhalten.

Diese Sanktionsmöglichkeit nannte auch kürzlich FDP-Chef Wolfgang Kubicki: Auch eine AfD-geführte Regierung müsste sich an Bundesgesetze halten - und „das kann auch durch Bundeszwang erwirkt werden“, sagte Kubicki ntv.

Die Länder seien verpflichtet, Bundesgesetze auszuführen, betont auch Degenhart. „Würde ein Land beharrlich und schwerwiegend dagegen verstoßen, könnte man daran denken, Bundeszwang anzuwenden.“ Dieser wurde allerdings seit 1949 noch kein einziges Mal angewendet.

Dies gibt auch der emeritierte Rechtsprofessor zu bedenken: Es gebe keine Rechtsprechung dazu, was im Rahmen des Bundeszwangs möglich sei. „Denkbar wäre als intensivster Eingriff die Einsetzung eines Beauftragten oder Kommissars, der bestimmte Regierungsgeschäfte übernimmt“, sagte Degenhart zu AFP. Dagegen könnte dann aber die Magdeburger Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Gerichtliche Kontrolle

Wie jede andere Landesregierung wäre auch eine AfD-Regierung der Kontrolle von Gerichten unterworfen. Diese könnten also am wahrscheinlichsten eine neue Regierung ausbremsen. Wird zum Beispiel jemandem die Abhaltung einer Demonstration verboten, könnte der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bürgerinnen und Bürger, Abgeordnete oder auch Kommunen könnten zudem eine Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt erheben.

Das Bundesverfassungsgericht könnte ebenfalls aktiv werden. Es kann Landesgesetze für nichtig erklären oder staatliche Stellen in Sachsen-Anhalt verpflichten, Maßnahmen zu unterlassen. Dazu muss das Karlsruher Gericht aber erst angerufen werden, zum Beispiel durch die Bundesregierung oder durch Bürgerinnen und Bürger. (afp/mg)

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