Fassungslos in Saarbrücken: Tankstellenräuber Ahmet G. (19) erschoss den Polizisten Simon Bohr (†34) – und muss nicht ins Gefängnis.
Schock vor Gericht!Polizist brutal erschossen – Täter (19) wird freigesprochen

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Verteidiger Michael Rehberger sitzt neben dem Angeklagten im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken. Am fünften Verhandlungstag wird hier im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den Polizeioberkommissar Simon Bohr verhandelt.
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Ein Urteil, das fassungslos macht: Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wurde Ahmet G. (19), der den Polizeikommissar Simon Bohr (†34) mit sechs Schüssen regelrecht hingerichtet hat, vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Obwohl er die tödliche Tat gestanden hatte, verurteilte ihn das Landgericht Saarbrücken lediglich wegen besonders schweren Raubes. Statt einer langen Haftstrafe erwartet den 19-Jährigen die Einweisung in die forensische Psychiatrie.
Ahmet G. kommt in die Psychiatrie
Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer begründete das Urteil mit einer schockierenden Diagnose: Ahmet G. sei zur Tatzeit wegen einer schizophrenen Erkrankung in seiner Steuerungsfähigkeit „erheblich vermindert“ gewesen. Ein Gutachter hatte ihm eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.
Laut der Richterin sei der Täter von „massiver Angst“ getrieben worden, die sein Denken komplett übernommen habe. Er habe geglaubt, sein eigenes Leben würde angegriffen, und deshalb die Schüsse abgegeben.
Rückblick auf eine grausame Tat im August 2025: Nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen flüchtete Ahmet G. Als die Polizei ihn stellte, ging er mit einem Buttermesser auf die Beamten los, entriss einem Anwärter die Dienstwaffe und feuerte auf Simon Bohr. Der 34-jährige Kommissar soll keine Chance gehabt haben.
Im Gerichtssaal spielte sich ein stilles Drama ab. Selina Bohr, die Witwe des getöteten Polizisten, trat als Nebenklägerin auf und saß dem Mann, der ihr die Liebe ihres Lebens genommen hat, tapfer gegenüber. Eine unvorstellbare Belastung für die junge Frau.
Der Täter selbst sprach vor Gericht von einer von Mobbing, Selbstzweifeln und Perspektivlosigkeit geprägten Vergangenheit. Zum Tatzeitpunkt stand er unter dem Einfluss eines Medikamenten-Cocktails, den ihm ein Arzt in der Türkei verschrieben hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Geschehen völlig anders bewertet und auf Mord aus Mordlust plädiert. Ihre Forderung: 13 Jahre Jugendhaft. Ein Strafmaß, das nach diesem Freispruch vom Mordvorwurf in weite Ferne gerückt ist. (jag)

