+++ EILMELDUNG +++ Feuer an Karfreitag ausgebrochen Polizei und Feuerwehr mit Großaufgebot bei Brand in Köln

+++ EILMELDUNG +++ Feuer an Karfreitag ausgebrochen Polizei und Feuerwehr mit Großaufgebot bei Brand in Köln

Verbot galt seit JahrzehntenEndlich: Wichtige Änderung für homosexuelle Männer beschlossen

Seit der AIDS-Krise galten bei der Blutspende Einschränkungen für homosexuelle Männer. Der Bundestag hat das jetzt geändert.

Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstag (16. März) eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes.

Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.

Blutspende: Bundestag beschließt Änderung für homosexuelle Männer

Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden.

Alles zum Thema Homosexualität

Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird. Hier bei unserer Umfrage zum Thema Blutspende mitmachen:

Die Ampel-Parteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Praxis zu beenden. „Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung“, betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. „Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben.“

Wegen des „individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ bleibt eine Rückstellung von Spendern im Rahmen der Risikobewertung aber weiterhin möglich.

Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender – je nach Region – nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit“ beurteilen. (dpa/mg)