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Ab heute 3G in Bus und BahnWie alt dürfen Tests sein? Welche Strafen drohen?

Ab heute wird die 3G-Regel in Bussen und Bahnen gelten. Wie soll es kontrolliert werden? Was droht bei Missachtung? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Berlin. „Den Fahrausweis bitte und ihren 3G-Nachweis!“ So könnte die Ansprachen ab Mittwoch (24. November) in Bus- und Bahnen lauten. Denn Mitfahren darf ab jetzt  nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. 

Ein Fahrschein allein reicht schon länger nicht mehr. Ohne Mund-Nasen-Schutz ist das Benutzen des öffentlichen Personennahverkehrs seit Corona nicht mehr möglich. Jetzt also noch der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.

3G im in Bus und Bahn: Start ab Mittwoch, 24.11.2021

Es gibt aber Zweifel an der Durchsetzbarkeit der 3-G-regel im öffentlichen Personennahverkehr. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die 3G-Nachweise in ihren Zügen und Bussen stichprobenhaft während der Fahrten zu kontrollieren. Wer keinen Nachweis hat, muss an der nächsten Haltestelle aussteigen. 

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Aber gibt es Ausnahmen von der 3-G-Regel? Und wie alt dürfen die Corona-Tests sein? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick (auch oben im Video zu sehen)

3G in Bus und Bahn: Für welche Gruppen gelten Ausnahmen?

Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

Wie alt dürfen die Tests für den 3-G-Nachweis sein?

Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden - vor allem, wenn man Bus oder Bahn braucht, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Einen kostenlosen „Bürgertest“ pro Woche gibt es an den Teststationen. Wer Tests für die übrigen Wochentage bezahlt, ist offen.

Wer kontrolliert den 3G-Nachweis im Nahverkehr?

Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen - trotz aller Warnungen, ihre Mitarbeiter seien keine 3G-Polizei. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

„Die Verkehrsunternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsämter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können“, hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. „Gleichzeitig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleure bei der Umsetzung dieser schwierigen hoheitlichen Aufgabe.“

So haben die hessischen Verkehrsverbünde schon stichprobenartige Kontrollen mit der Polizei und den Ordnungsbehörden vereinbart. Der Chef des Rhein-Main-Verkehrsverbunds, Knut Ringat, appellierte auch an die Eigenverantwortung - ähnlich wie Tempolimits, an die sich auch ohne lückenlosen Kontrolle die meisten halten.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der 3-G-Regel?

Wer gegen die 3G-Pflicht verstößt, begeht laut Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Was das kostet, wird wohl wie bisher in der Pandemie jedes Bundesland selbst festlegen. Die Höhe der Bußgelder bei 3G-Verstößen ist noch nicht bekannt. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht etwa kostet in Bayern 150 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern nur 25 Euro. 

Wie hoch ist das Infektionsrisiko in Bus und Bahn?

Mit Maske sei die Gefahr, Covid zu bekommen, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo, betonen die Verkehrsunternehmen seit Beginn der Pandemie und verweisen auf Studien. Der Virologe Christian Drosten dämpfte zuletzt die Erwartungen an 3G im Verkehr. Man sei in einer Hochinzidenz-Zeit und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte ein substanzielles Risiko hätten, unerkannt infiziert zu sein. Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt.

3G im öffentlichen  Personennahverkehr: Welche wirtschaftlichen Folgen drohen?

Stiegen in Busse und Bahnen zuletzt etwa drei Viertel so viele Fahrgäste wie vor der Pandemie, rechnen die Verkehrsunternehmen nun wieder mit einem Rückgang. Sie setzen darauf, dass der milliardenschwere staatliche Rettungsschirm über dem Nahverkehr auch im neuen Jahr aufgespannt wird.

Gilt die 3G-Regel auch in Taxen?

Dort gibt es keine Zugangsbeschränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichtert, dass die Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertifikate überprüfen müssen. „Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G“, sagte Thomas Oppermann, der Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen. (dpa)