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Silvester-HammerWaffenverbot an 16 Bahnhöfen in NRW

Zwei Bundespolizisten in Uniform stehen auf einem Bahnhofsgleis und unterhalten sich.

Die Bundespolizei sorgt für Sicherheit an Bahnhöfen. (Symbolfoto)

Zum Jahreswechsel gilt an 16 Bahnhöfen in NRW ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände.

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat für den Jahreswechsel ein Verbot für gefährliche Gegenstände an 16 Bahnhöfen erlassen, um die Sicherheit und Ordnung präventiv zu gewährleisten.

Diese 16 Bahnhöfe in NRW sind betroffen

Vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 gilt die Verfügung in den Hauptbahnhöfen von Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen, Münster, Bielefeld, Hamm, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen, Köln und Bonn. Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten Gebäudekomplex und die Gleisanlagen.

Was als gefährlicher Gegenstand gilt

Das Verbot umfasst Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile oder Pistolen. Auch Luftdruck- und CO2-Waffen sind verboten, ebenso wie alle anderen Gegenstände, die erhebliche Verletzungen verursachen können.

Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen

Die Bundespolizei kündigt verstärkte Kontrollen an den betroffenen Bahnhöfen an. Reisende und Reisendinnen müssen mit Gepäck- und Taschenkontrollen rechnen. Wer gegen das Verbot verstößt, dem drohen Platzverweis, Bahnhofsverbot oder sogar ein Zwangsgeld und strafrechtliche Konsequenzen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.