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NRW„Like“ im Netz kostet angehenden Bundespolizisten den Job

Das Justizzentrum in Aachen.

Die Bewerbungszusage eines Bundespolizei-Anwärters wurde nachträglich zurückgenommen, weil der Mann durch zweifelhaftes Verhalten im Netz auffiel. Das Symbolfoto zeigt das Justizzentrum in Aachen. 

Weil sich ein Bundespolizei-Anwärter im Netz nicht zu benehmen wusste, wurde seine Ausbildungszusage für unwirksam erklärt. Auch das Verwaltungsgericht Aachen gab der Bundespolizei recht.

von Christopher Weis (cw)

Aachen. Dass die Sozialen Netzwerke kein rechtsfreier Raum sein sollten, wird im Zeitalter von Internet-Hetze, Mobbing und Anfeindungen immer deutlicher. Zweifelhafte Handlungen müssen auch im Netz Konsequenzen nach sich ziehen, damit Täter nicht ungeschoren davonkommen.

Das musste nun auch ein Bundespolizei-Anwärter am eigenen Leib erfahren, der sich mit einem digitalen Vergehen seine berufliche Zukunft zunichtemachte.

Bundespolizei NRW: Anwärter liked homophoben Content

Für den Bundespolizei-Anwärter war im Grunde schon alles klar: Die Zusage hatte er bereits seit März 2021 in der Tasche, die Ausbildung bei der Polizei hätte im September starten können. Im Nachgang fielen den Verantwortlichen allerdings Ungereimtheiten auf, die sich auf die Netz-Aktivität des Mannes beschränkten.

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So soll er unter anderem einer Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der Regenbogenfahne das Gesäß abwischt, einen „Like“ gegeben haben, was sich als kolossaler Fehler herausstellen sollte. Die Ausbildungszusage wurde für unwirksam erklärt. Seine berufliche Laufbahn bei der Polizei war somit zu Ende, bevor sie eigentlich begonnen hatte. Doch das war nicht sein einziges Netz-Vergehen: Ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot kommentierte er provokant mit einem Mittelfinger-Emoji. 

NRW: Anwärter geht den juristischen Weg und verliert

Auch der juristische Weg brachte dem Bewerber keinen Erfolg: Der Mann versuchte die Einstellung per einstweiliger Anordnung zu erzwingen und berief sich unter anderem auf die vorige Einstellungszusage der Polizei. Doch das Verwaltungsgericht Aachen zeigte sich unbeeindruckt und beließ es bei der Rücknahme der Ausbildungszusage.

„Mit Beschluss vom 26. August 2021 (1 L 480/21) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen entschieden, dass die Bundespolizei zu Recht die Einstellung eines Bewerbers ablehnen darf, wenn sie Zweifel an dessen charakterlicher Eignung hat“, heißt es in einer Pressemitteilung der VG Aachen.

Durch das Klicken auf den zugehörigen Gefällt-mir-Button eines Bildes mit eindeutig homophobem Inhalt werde deutlich, dass dem Antragsteller die nötige Toleranz und Neutralität fehle, um seine Dienstpflichten auszuüben. Infolgedessen sei die Bundespolizei an die Einstellungszusage nicht mehr gebunden, so das VG Aachen weiter. Der Bewerber könne nun beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. (cw)