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True CrimeHinter dieser Bubi-Fassade steckte ein sadistischer Serienkiller

Justizbeamte begleiten Jürgen Bartsch (M) am 22.6.1966 aus der Polizeistation in Mettmann.

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Einen Tag nach seiner Verhaftung: Nach einem Verhör in der Polizeistation Mettmann wird „Kirmesmörder“ Jürgen Bartsch am 22. Juni 1966 in Handschellen abgeführt.

Auf Rummelplätzen spricht er seine Opfer an, lockt sie in einen alten Bunker bei Velbert-Langenberg und tötet sie. Vor 60 Jahren wird der Sexualverbrecher verhaftet.

Als eiskalter „Kirmesmörder“ mit einer perversen Lust am Töten und Freude an sadistischen Quälereien sorgt er jahrelang für schockierende Schlagzeilen und Entsetzen: Der vor 60 Jahren verhaftete Sexualverbrecher Jürgen Bartsch, der auf Rummelplätzen Ausschau nach jungen Opfern hielt – einer der berüchtigtsten Serienkiller der deutschen Kriminalgeschichte.

Vier Jungen im Alter von acht bis 13 Jahren lockt der Metzgergeselle Jürgen Bartsch zwischen 1962 und 1966 in einen alten Luftschutzstollen bei Velbert-Langenberg – mit dem Versprechen einer Schatzsuche. Doch in dem Bunker erwarten sie keine Schätze, sondern unvorstellbare Qualen. Ihr sadistischer Peiniger schlachtet sie regelrecht ab, nachdem er sie zuvor gefesselt, misshandelt und missbraucht hat. Nur sein fünftes Opfer überlebt die Torturen, kann aus dem Horror-Verlies fliehen.

Jürgen Bartsch: Folter und Tod im einsamen Stollen

Wer ist dieser Killer, der später im Prozess zu Protokoll geben wird, dass ihm das „Schlachten“ seiner Opfer – wie generell das Fleischerhandwerk – keine Freude bereitet habe? Geboren wird er am 6. November 1946 in Essen als Karl-Heinz Sadrozinski – als uneheliches Kind. Seine Mutter stirbt bald nach seiner Geburt und er kommt zu Pflegeeltern, dem kinderlosen Metzger-Ehepaar Bartsch, das ihn adoptieren wird. Aus Karl-Heinz Sadrozinski wird dann Jürgen Bartsch. Eine glückliche Kindheit allerdings ist ihm bei seinen neuen Eltern in Langenberg nicht vergönnt. Er wächst in einem Klima der Angst auf. Seine Erziehung sei streng und von Gewalt geprägt gewesen, heißt es.

Vor der Einschulung habe man ihm Kontakte zu anderen Kindern verboten und ihn öfter in einem Kellerraum mit vergitterten Fenstern eingesperrt, wenn er nicht parierte. Seltsam sei vor allem das Gebaren seiner Adoptivmutter gewesen, die ihn noch gewaschen und gebadet haben soll, als er bereits 19 Jahre alt war. Zuweilen steckt man ihn auch in Heime und in ein katholisches Internat, wo ihn, so erzählt Bartsch nach seiner Verhaftung, ein Pater missbraucht habe. Erklärt dies seine späteren mörderischen Obsessionen? Da kann allenfalls spekuliert werden.

Seinen ersten Mord in dem seit Kriegsende verwaisten Luftschutzstollen begeht Jürgen Bartsch am 31. März 1962, als er selbst noch ein Junge ist – mit gerade mal 15 Jahren. Sein Opfer: der achtjährige Klaus J. Drei Jahre später schlägt er erneut zu. Am 6. August 1965 lockt er den 13-jährigen Peter F. in den Bunker. Und nur acht Tage später ereilt Ulrich K. (12) das gleiche Schicksal – ebenso wie den elfjährigen Manfred G., den Bartsch am 8. Mai 1966 auf einer Kirmes in Essen anspricht. All seine Opfer missbraucht der Psychopath und erwürgt oder erschlägt sie anschließend. Ihre Leichen zerstückelt der Fleischer anschließend mit einem Schlachtermesser aus der elterlichen Metzgerei. Die Überreste versteckt er in dem Stollen, wo sie später von den Ermittlern geborgen und in der Gerichtsmedizin untersucht werden.

Nur fünf Wochen nach seinem letzten Mord streift Bartsch erneut rastlos umher – auf der Suche nach neuen Opfern. In Wuppertal kann der vermeintliche „Schatzsucher“ den vierzehnjährigen Peter F. überreden, mit ihm zu dem Todesbunker zu fahren. Doch der Junge hat Glück im Unglück. Denn der Triebtäter bringt den Jungen nicht wie seine anderen Opfer nach dem Missbrauch sofort um. Er lässt ihn gefesselt zurück, als er für eine Weile verschwindet, um daheim pünktlich zum Abendessen zu erscheinen. Er werde ihn erst töten, wenn er zurückkomme, habe er noch gesagt. In seiner Todesangst gelingt es Peter, sich zu befreien und zu flüchten.

Jürgen Bartsch als Kind in der Metzgerei seiner Pflegeeltern.

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In Metzgerhemd mit weißer Schürze: Jürgen Bartsch als Kind in der Metzgerei seiner Pflege- und Adoptiveltern (undatierte Aufnahme).

Wenig später führt Peter F. die Polizei zu dem Tatort. Und nur drei Tage später, am 21. Juni 1966, klicken bei Jürgen Bartsch die Handschellen – bei der „Bestie von Langenberg“, wie bald manche Zeitungen titeln, als all die grausigen Details der monströsen Verbrechen nach und nach bekannt werden und für blankes Entsetzen sorgen. Ein Jahr später wird dem „Kirmesmörder“ in Wuppertal der Prozess gemacht. Die Stimmung in großen Teilen der Bevölkerung ist aufgeheizt, der Medienandrang gigantisch. Lebenslange Haft – so lautet schließlich das Urteil, voll schuldfähig sei er. In den Zuschauerreihen applaudieren viele.

Doch 1969 hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf und lässt eine unter anderem von dem Münchener Staranwalt Rolf Bossi (1923-2015) beantragte Revision zu – er ist einer der Verteidiger Bartschs. Im zweiten Prozess vor der Jugendkammer des Düsseldorfer Landgerichts, in dem Bossi erneut als Verteidiger agiert, geht es vor allem um die Frage, inwieweit krankhafte Mordobsessionen für Bartschs Verbrechen verantwortlich sind. Eine Frage, die letztlich bejaht wird – auch durch medizinische Gutachten.

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Das Urteil im April 1971: Zehn Jahre Jugendstrafe mit anschließender Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Dort lernt er auch eine Schwesternschülerin näher kennen, die er im Januar 1974 heiratet. Doch seine Obsessionen wird Bartsch nicht los. Weil er hofft, irgendwann wieder in die Freiheit entlassen zu werden, beantragt er eine chirurgische Kastration. Doch bei der Anästhesie am 28. April 1976 in der Landesheilanstalt Eickelborn kommt es zu einem Kunstfehler bei der Narkose: Noch auf dem Operationstisch kollabiert der „Kirmesmörder“ und stirbt im Alter von 29 Jahren („Mors in tabula“, so lautet der medizinische Fachbegriff für diese Art des Dahinscheidens).

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