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Er wollte nur VogelfutterDer irre Hanf-Fall: Polizei warnt Kölner Rentner (72)

Mehrere Cannabispflanzen sind groß in einem Garten zu sehen.

Im Garten von Peter H. sprießen jetzt schon mehrere Cannabispflanzen.

Was sagt die Polizei zum irren Hanf-Fall um den Kölner Rentner Peter H.?

von Ayhan Demirci  (ade)

Plötzlich Cannabis im Garten: Der kuriose Hanf-Fall des aus Köln-Ehrenfeld stammenden Rentners Peter H. (72, EXPRESS berichtete) zieht weiter Kreise.

Aus nicht als Hanf-Samen deklarierten Vogelfutter-Körnern aus dem „Leibgericht“-Sortiment der Kette „Fressnapf“ sprießen im Haus des Kölners, der im Bergischen lebt, bereits mehrere Cannabis-Pflanzen. Wie die Polizei jetzt mitteilte, besteht bei der Geschichte unter Umständen sogar Handlungsbedarf seitens der Ermittlungsbehörden.

Aus Vogelfutter-Körnern sprießen die Cannabis-Pflanzen

Der Sprecher der Polizei in Bergisch Gladbach, Christian Tholl, teilte EXPRESS auf Anfrage mit: „Seit 1996 ist die landwirtschaftliche Kultivierung von Nutzhanf erlaubt, der vor allem zur Gewinnung von Pflanzenfasern, Biomasse und Hanföl angebaut wird. Für Privatpersonen ist der Anbau von Nutzhanf jedoch nicht legal, es wird eine Genehmigung für den Hanfanbau benötigt.“

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Diese Hanfsorten, so referiert der Sprecher weiter, würden natürlicherweise keinen oder einen nur sehr geringen Anteil an THC, also den Wirkstoff, der berauschend ist, beinhalten.

„Somit eignen sich diese Pflanzen normalerweise nicht, um sie als Droge zu konsumieren. Der Gehalt an THC entscheidet auch darüber, ob die Sorte zum Nutzhanf oder zum Drogenhanf zugeordnet wird. Ein Vorsatz kann vermutlich nicht unterstellt werden, so dass eine gerichtliche Strafbarkeit – also eine Verurteilung - hier vermutlich eher nicht zu erwarten sein wird.“

Doch der Sprecher stellt klar: „Dennoch wäre hier ein Ermittlungsverfahren zwingend vorgeschrieben.“

Wenn Nachbarn die Polizei rufen, muss eine Strafanzeige erfolgen

Der Rauschmittelgehalt müsste bestimmt werden. Dazu müssten die Hanfpflanzen zusätzlich untersucht und biochemisch bestimmt werden, ob und wie viel THC enthalten ist. Danach würde sich dann laut des Behördensprechers auch die Strafbarkeit bemessen.

Polizeisprecher Tholl hat für den Rentner noch einen Ratschlag gepaart mit einer Warnung parat: „Ich würde empfehlen, die ausgewachsenen Hanfpflanzen sicherheitshalber zu entfernen und zu entsorgen, um nicht Gefahr zu laufen, dass plötzlich Nachbarn die Polizei rufen wegen eines vermeintlichen illegalen Anbaus. Die Polizei müsste als Ermittlungsbehörde in diesem Fall eine Strafanzeige gegen den Rentner schreiben, denn nur die Staatsanwaltschaft darf dann gegebenenfalls ein solches Verfahren einstellen.“

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Peter H., der Cannabisbesitzer wider Willen, wundert sich mehr denn je: „Wenn ich Vogelfutter kaufe, gehe ich davon aus und erwarte, dass dies in keiner Weise auch nur ansatzweise zu strafrechtlichen Problemen führt.“

Die Firma Fressnapf hatte – abgesehen davon, dass es sich um ein völlig legales Angebot handle – gegenüber EXPRESS auf den starken Nährwert von Nutzhanf für Wildvögel hingewiesen.