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Zaun gegen Kölner GänseWohnungseigentümer zieht vor Gericht – Urteil gefallen

Eine Gans sitzt auf ihrem Nest.

Copyright: Immo Debuschewitz

Trotz Staketenzaun brütet eine Gans am Seeufer der Wohnanlage.  

Aktualisiert:

Durfte in einer schicken Kölner Wohnanlage ein Staketenzaun errichtet werden, um Gänse vom Brüten abzuhalten? Jetzt hat das Kölner Amtsgericht entschieden.

Die Gänse-Wut in der noblen Wohnanlage am Beethovenpark: Jetzt geht es nicht den vermeintlich lauten Kanadagänsen an den Kragen, sondern dem Staketenzaun aus Bambusstäben! Der wurde am Ufer des künstlich angelegten Sees, der das Wohnen dort so besonders und idyllisch macht, errichtet. Er soll verhindern, dass die Gänse dort brüten. 

Jetzt muss der Zaun weg! So hat es das Kölner Amtsgericht entschieden, nachdem Anwalt Immo Debuschewitz einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hatte. Er ist als Wohnungseigentümer selbst betroffen, vertritt zusätzlich noch die Eigentümerin der Wohnung nebenan.

Kölner Wohnpark: Staketenzaun gegen Gänse sorgt für Ärger

Genau vor ihrem Haus ist der Staketenzaun errichtet worden. Beide betroffenen Wohnungen liegen im Erdgeschoss – mit Blick auf den See. Der ist jetzt allerdings durch den Zaun beeinträchtigt – Bambusstöcke statt vorbeischwimmender Entchen und Wildgänse. 

„Meine Mieterin beschwert sich, aber nicht wegen der Gänse. Die Wohnung profitiert ja von der Seelage – den Garten habe ich selbst gestaltet und dann wird da über meine Sondernutzungsfläche einfach ein Staketenzaun drübergelegt. Ich sehe den Wert der Wohnung in Gefahr“, erklärt er aufgebracht. 

Das Sondernutzungsrecht räumt einem Eigentümer das alleinige Recht auf Nutzung einer Gemeinschaftsfläche unter Ausschluss anderer Eigentümer/Eigentümerinnen ein. 

Der Staketenzaun sei nicht nur in einen Bereich am Seeufer aufgestellt worden, für den ein Sondernutzungsrecht besteht – er würde auch gegen tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorgaben verstoßen, so Anwalt Debuschewitz, und zu alledem nichts bringen. „Die Gänse stört das überhaupt nicht, wir haben im Uferbereich vier Nester.“ Küken seien bereits geschlüpft.

Ein Zaun aus Stäben befindet sich an einem Seeufer vor einem Wohnhaus.

Copyright: Immo Debuschewitz

Bei der einstweiligen Verfügung von Anwalt Immo Debuschewitz geht es um diese beiden Wohnungen mit Seelage, vor denen ein Staketenzaun errichtet wurde.

Seine einstweilige Verfügung richtet sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft Am Beethovenpark, vertreten durch ihre Verwalterin, die ImmoConcept Hillemeier. In der Wohnanlage befinden sich insgesamt 380 Wohnungen.

Gänse-Lärm ist in Kölner Wohnpark schon lange Thema

Die Wildgänse, die den dortigen künstlichen See in Beschlag genommen haben, sind schon länger Thema. Bereits vor einem Jahr berichtete ein Ehepaar, dass es wegen des Gänselärms sogar für ein Wochenende ins Hotel geflohen sei.

Erst letzte Woche schilderte Bewohner Matthias M. gegenüber EXPRESS.de: „Normales Wohnen ist faktisch nicht mehr möglich. Von Januar bis Juni schlafen Anwohner oft nur noch mit Gehörschutz.“

Um zu verhindern, dass Gänse an dem See brüten, hatte die Hausverwaltung Anfang März ohne Beschlussfassung „versuchsweise“ an einem Teil des Ufers einen Staketenzaun errichten lassen. Am 11. März forderte Anwalt Debuschewitz sie auf, die Konstruktion im Uferbereich des ihn betreffenden Hauses zu beseitigen. Als das abgelehnt wurde, ging er vor Gericht.

Jetzt urteilte das Kölner Amtsgericht: Es muss unterlassen werden, im Uferbereich auf den Sondernutzungsflächen der beiden Kläger „bauliche Anlagen, insbesondere Staketenzäune, Holzpfahlkonstruktionen, Holzgitterkonstruktionen oder vergleichbare Einrichtungen zu errichten oder zu errichten lassen.“ Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld (bis 250.000 Euro) oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. 

Ein Mann steht mit verschränkten Armen vor einer Wand.

Copyright: Debuschewitz

Anwalt Immo Debuschewitz ist selbst Eigentümer einer Wohnung in der Kölner Wohnanlage am Beethovenpark, hat sie vermietet.

Als Begründung gab das Gericht an, dass in einer Eigentümerversammlung vom 30. Juni 2025 ausdrücklich nur beschlossen worden sei, Maßnahmen zur Habitatanpassung der Uferbereiche zu planen, mit dem Ziel der Verhinderung des Nestbaus der Gänse. Eine Planung von Maßnahmen sei aber keine Umsetzung von Maßnahmen, auch keine versuchsweise Umsetzung. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass die Umsetzung konkret beschlossen worden wäre. 

Fazit: Die Verwaltung muss die Maßnahmen zurückbauen. Gegen das Urteil kann aber noch Berufung eingelegt werden. Bislang (Stand Donnerstagvormittag, 30. April 2026) ist dies laut eines Amtsgerichtssprechers nicht erfolgt. EXPRESS. de hat bei der Hausverwaltung um Stellungnahme gebeten. Die teilten mit, sie könnten „derzeit keine Auskunft geben, da es sich hierbei um interne Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft handelt“.

„Man muss eine Lösung finden, die allen gerecht wird“, sagt Anwalt und Wohnungseigentümer Immo Debuschewitz. Denn durch die derzeitigen Maßnahmen sei nicht nur sein Grundstück, sondern die ganze Wohnanlage entwertet. Debuschewitz schlägt vor, die Schilfbepflanzung am Uferbereich einfach hochwachsen zu lassen. „Das mögen die Gänse nicht, im hohen Schilf würden die nie brüten“, meint er. 

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