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„Verstößt gegen Ganovenehre“Anklage gegen Kölner sorgt im Gerichtssaal für Entsetzen

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Ein erschütternder Fall wird derzeit vor dem Kölner Landgericht aufgearbeitet.

Eine Anklageschrift, die Zuhörerinnen und Zuhörer im Gerichtssaal mit Kopfschütteln und Entsetzen zurücklässt. Einem 27-Jährigen werden vor dem Landgericht räuberische Erpressung und Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll einen Bekannten in Mülheim zunächst attackiert und mit dem Tod bedroht haben – angeblich, weil dieser ihn durch eine frühere Zeugenaussage ins Gefängnis gebracht hatte. Um den Mann endgültig zu demütigen, soll er ihn sexuell missbraucht haben, auch unter Einsatz einer Bierflasche.

Der Ausgangspunkt war ein länger zurückliegender Überfall auf den Bekannten, den der Angeklagte aus einem Jugendklub in Mülheim kannte. Nach einer Anzeige bei der Polizei wurde der Angreifer zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft suchte der Angeklagte den Geschädigten nach seiner Haftentlassung auf und machte ihm Vorwürfe. Er habe sich nicht um seine Mutter kümmern können, die während seiner Haftzeit verstorben sei.

Zuerst soll er den Bekannten mit Faustschlägen und einer Kopfnuss verprügelt und ihm dann seine Super-Nintendo-Spielekonsole gestohlen haben. Anschließend soll der Angeklagte eine Schutzgeldzahlung von 50 Euro pro Monat gefordert haben, mit dem Versprechen, das Opfer danach in Ruhe zu lassen. Der Geschädigte wandte sich daraufhin erneut an die Polizei. Laut Staatsanwaltschaft führte dies zu einem weiteren Besuch des Angeklagten – und dieses Mal endete das Treffen laut den Ermittlern in einem Gewaltexzess.

Beschuldigter weist den Vorwurf der Vergewaltigung zurück

Falls er die neue Anzeige nicht zurücknehme, werde er ihn töten, soll der Angeklagte gedroht haben. „Das war es jetzt mit dir, ich werfe dich aus dem Fenster“, soll er gesagt und brennende Zigaretten auf dem Mann ausgedrückt haben. Im Wohnzimmer habe er sein Opfer dann zum Oralverkehr gezwungen und zur Bierflasche gegriffen. Laut der Staatsanwältin hatte der Geschädigte danach große Schmerzen. „Er konnte nicht aufrecht gehen“, steht in der Anklageschrift.

Die Aussage des 27-Jährigen am Dienstag beim Prozessauftakt im Landgericht wich erheblich von den Anklagevorwürfen ab. Er habe den Mann verprügelt und beraubt, aber nicht vergewaltigt. Das Opfer habe die Geschehnisse bei der Polizei ausgeschmückt, „damit ich diesmal vielleicht zwölf, 13 oder 14 Jahre ins Gefängnis muss“. Der Angeklagte gestand ein, ein Aggressionsproblem zu haben und in verschiedenen Heimen aufgewachsen zu sein. Aktuell befindet er sich wegen eines weiteren Raubdelikts in Haft.

Sein Opfer beschrieb der Angeklagte als Drogendealer, der auch Marihuana an Minderjährige verkauft habe. Deshalb habe er kein schlechtes Gewissen gehabt, ihm damals einige Drogen zu rauben. Er sei wütend gewesen, dass der Mann zur Polizei gegangen sei. „Das macht man doch nicht, das verstößt gegen die Ganovenehre“, so der Angeklagte. Mit seiner Mutter habe der zweite Überfall auf den Mann nichts zu tun, denn sie sei nicht tot, sondern „erfreut sich bester Gesundheit“.

„Haben Sie denn irgendwelche homosexuellen Tendenzen?“, fragte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck den Angeklagten. „Nein“, lautete die Antwort, er habe schon viele Freundinnen gehabt. Vielmehr habe er im Handy des Opfers einen Chat entdeckt, in dem intime Fotos zwischen diesem und einem anderen Mann ausgetauscht worden seien. Bei seiner Zeugenaussage hatte der Geschädigte jedoch betont, nicht schwul zu sein. Das Gericht will dies nun weiter aufklären. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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