Ein verlorenes Handy wurde einem Kölner Dealer zum Verhängnis.
Sadistische BestrafungKölner Dealer verliert erst sein Handy – dann seine Zehen

Copyright: Arton Krasniqi
Kölner Dealer am Ebertplatz (Symbolbild): Ein Mitglied einer Drogenbande soll über eine Woche als Geisel festgehalten und gefoltert worden sein.
Aktualisiert
Vor dem Kölner Landgericht wird seit Montag eine sadistische Strafaktion im Drogenmilieu verhandelt.
Ein Mitglied einer Bande, die mit Kokain handelte, soll ein Telefon mit sensiblen Kundendaten verloren haben – dafür wurden ihm in einer Wohnung in Kalk zwei Zehen mit einer Zange abgetrennt, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Der Mann wurde über eine Woche lang als Geisel gehalten und gefoltert. Zum Prozessauftakt in Saal 10 des Justizgebäudes legte einer der Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab.
Köln: Drogenbande glaubte dem Opfer nicht
Der Anführer der Drogenbande soll bei mehreren Gelegenheiten insgesamt 200 Kilogramm Kokain gekauft und dieses mit seinen Männern in der Kalker Wohnung für mögliche Abnehmer portioniert haben. Der später Geschädigte verlor dann das Mobiltelefon, über das die Verkäufe liefen. Laut Anklageschrift waren hier die Nummern von Kunden und Kundinnen gespeichert. Die Drogenabnehmer hätten darauf auch angerufen. Wo das „Diensthandy“ geblieben ist, ist bis heute nicht geklärt.
Nachdem das Verschwinden des Handys bemerkt wurde, sei der Dealer laut Ermittlerinnen und Ermittlern „einbestellt“ worden. Er sei dann etwa eine Woche in der Wohnung in Kalk festgehalten worden. Die Dealerkollegen wollten den Mann laut Anklage dazu bringen, das angeblich verlorene Handy wieder herauszugeben. Oder er sollte zugeben, es vielleicht an die Polizei übergeben zu haben. Dass er das Mobiltelefon wirklich verloren hatte, glaubte ihm vor allem der Chef anscheinend nicht.
Die Täter und Täterinnen sollen den Mann laut Anklageschrift mit einem Stoffstück bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm einen Teller auf dem Kopf zertrümmert haben. Sie sollen auch mehrfach eine heiße Eisenstange an seine Hüfte gehalten und ihn so verbrannt haben. Weiterhin drückten sie dem Opfer glühende Zigaretten ins Gesicht. Der derzeit vor Gericht stehende 33-jährige Angeklagte soll dem Geschädigten auch eine Pistole vorgehalten und gedroht haben: „Ich werde dich töten!“
Köln: Mann berichtet, dass ihm zwei Zehen abgetrennt wurden
Laut Anklage sollen die Täter zudem versucht haben, dem Opfer mit einer Zange zwei Zehen abzutrennen. Als seine Peiniger danach anscheinend nicht da waren, rief der Mann laut um Hilfe und konnte aus der Wohnung befreit werden. Er kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus und blieb dort mehrere Tage. Während in der Anklage nur von einem Versuch die Rede ist, sagte der Geschädigte im Zeugenstand aus, dass ihm tatsächlich zwei Zehen abgetrennt worden seien – in der Klinik konnten Ärzte sie jedoch wieder annähen.
Im Zeugenstand wollte das heute 33-jährige Opfer auf Nachfrage des Richters seinen aktuellen Wohnort nicht preisgeben. „Er hat noch immer große Angst“, sagte seine Rechtsanwältin als Zeugenbeistand. Der Mann bestätigte den Tathergang, wollte aber nicht auf Details eingehen. „Es geht mir sehr schlecht, die Erinnerungen kommen wieder hoch“, sagte er. Er gab zu, vorher Teil der Drogenbande gewesen zu sein – dafür wurde er bereits rechtskräftig vom Amtsgericht verurteilt.
Kölner Verteidiger mit weitgehendem Geständnis
Strafverteidiger Philipp Thiée legte zuvor ein weitgehendes Geständnis für seinen Mandanten ab. Aus Albanien stammend, habe der dreifache Familienvater eigentlich eine Arbeitsstelle gesucht. Nach Köln sei er gekommen, da hier ein Cousin von ihm wohne. Dieser habe ihn dann in die Drogengeschäfte verwickelt. Bei der Geiselnahme sei er zugegen gewesen und habe den Geschädigten auch verletzt. Zur Waffe oder Zange habe der Angeklagte laut Verteidiger aber nicht gegriffen.
„Er ist nicht stolz drauf, was da passiert ist“, sagte Thiée. Der Mandant habe zwischenzeitlich auch versucht, dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zu zahlen. Er habe in seiner Heimat noch über Geldreserven verfügt. Doch das habe der alkoholkranke Vater des Mandanten wohl an sich genommen und ausgegeben. „Daher können wir aktuell leider nichts anbieten“, erklärte der Verteidiger. Ein Urteil in dem Verfahren wird frühestens in einem Monat erwartet (red).
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
