Verrückte GerichtsposseWarum das? Tina Turner klagt in Köln gegen ihre Doppelgängerin

Turner

Tina Turner hat Klage eingereicht.

Köln – Rockröhre, Weltstar, Legende. Tina Turner (79, „Simply The Best“, „Private Dancer“) trat vor zehn Jahren von der Bühne ab, lebt nun zurückgezogen am Zürichsee in der Schweiz. Doch am Mittwoch steht die Sängerin im Fokus eines kuriosen Gerichtsfalls in ihrer alten Wahlheimat Köln; hier hatte die Diva mit ihrem Kölner Ehemann Erwin Bach für etwa zwei Jahre in Marienburg gelebt. Turner klagt gegen eine Doppelgängerin, die mit der Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ in ganz Deutschland auftritt.

Tina Turner: Klage gegen Werbeplakat mit Doppelgängerin

Tina Turner, die seit März ein offizielles Musical in Hamburg präsentiert, will das Werbeplakat zur offensichtlichen Konkurrenzshow verbieten lassen. Hierauf zu sehen ist Darstellerin Coco Fletcher, die dem Original tatsächlich verblüffend ähnlich sieht.

„Der Doppelgänger-Einsatz wird auf dem Werbemittel nicht offen gelegt“, heißt es in Turners Klageschrift vom 23. Mai diesen Jahres. Es bestünde eine Verwechslungsgefahr, potentielle Ticketkäufer könnten in die Irre geführt werden. Auch will Turner verbieten lassen, dass die beklagte Konzertagentur aus Passau mit ihrem Namen wirbt.

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Köln: Anwalt vergleicht Fall mit Toten Hosen und Heino

Die Entertainerin lässt sich vom renommierten Berliner Medienrechtler Prof. Dr. Christian Schertz vertreten, mit einem persönlichen Erscheinen der in der Vergangenheit von schweren Krankheiten geplagten Sängerin ist am Mittwoch in Saal 227 nicht zu rechnen.

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Schertz schreibt in der Klageschrift, die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin wären verletzt worden. Zur Untermauerung beruft sich der Anwalt auf ein Urteil aus dem Jahr 1986; damals hatte die noch junge Punkband „Die Toten Hosen“ auf Konzertplakaten mit einem Doppelgänger des Schlagerbarden Heino geworben, was die Richter in der Form verboten hatten.

Köln: Anwalt: Lebensfremd, Tina Turner live zu erwarten

„Es ist hinlänglich bekannt, dass Tina Turner ihre aktive Bühnenkarriere beendet hat und man deshalb wissen sollte, dass sie in unserer Show nicht zu sehen sein wird“, sagt Veranstalter Oliver Forster, Geschäftsführer von COFO Entertainment, dem EXPRESS. Es sei lebensfremd, von der echten Tina Turner auszugehen, schreibt Rechtsanwalt Dr. Hermann-Josef Omsels in seiner Klageerwiderung.

Tina_Turner_Plakat

Oliver Forster von COFO Entertainment mit dem Plakat, das Teil des Gerichtsprozesses ist.

Im nächsten Jahr, am 8. Januar, plant die „falsche“ Tina Turner übrigens einen Auftritt in der Deutzer Lanxess-Arena. Unter welchem Namen, das muss nun unter dem Aktenzeichen 28 O 193/19 das Kölner Landgericht klären.