Auf einer wichtigen Kölner Straße werden jetzt Maßnahmen zum Lärmschutz umgesetzt.
Gilt ab sofort!Tempo 30 auf Kölner Straße

Copyright: Uwe Weiser
Auf der Luxemburger Straße herrscht viel Verkehr. Hier ein Archivfoto vom 14. Februar 2024.
Aktualisiert
An der Luxemburger Straße ist es viel zu laut – jetzt kommt Tempo 30!
Die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer tritt am Dienstag (26. August) in Kraft.
Wie die Stadt Köln bereits am 12. August 2025 bekannt gab, wird die Geschwindigkeit zwischen Barbarossaplatz und Militärringstraße in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h beschränkt. Mit der entsprechenden Beschilderung wurde am Montag (25. August) begonnen.
„Dies gilt, sobald die Abdeckungen an den etwa 75 Tempo-30-Schildern entfernt sind“, erklärt Robert Baumanns vom städtischen Presseamt.
Außerdem würden noch die Programme der Ampelschaltung an den Kreuzungen Luxemburger Straße/Eifelwall und Luxemburger Straße/Moselstraße an die neue Höchstgeschwindigkeit angepasst. Dort teilt sich die Stadtbahn den Verkehrsraum mit dem Kfz-Verkehr. Für die Arbeiten wird eine von je zwei Fahrspuren punktuell eingeengt.
„Im Sinne des Gesundheitsschutzes der hier lebenden Menschen und auch im Hinblick auf unsere Ziele der Verkehrssicherheit sehe ich es als vernünftigen Schritt an, dass wir nun die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt der Luxemburger Straße reduzieren dürfen. Wir werden die Entwicklung des Verkehrsflusses eng im Auge behalten“, erklärte Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln.
Die Stadt wird darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen prüfen, um den Lärmschutz weiter zu erhöhen.
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Bereits Mitte 2024 beabsichtigte die Verwaltung zum sofortigen Schutz der Gesundheit der Anwohnenden die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung. Dieses Vorhaben musste aufgrund eines seinerzeit fehlenden Lärmgutachtens, das den Anforderungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht, zurückgestellt werden.
Luxemburger Straße: Lärm laut Gutachten gesundheitsgefährdend
Das erforderliche Lärmgutachten liegt mittlerweile vor und bestätigt, dass die Lärmbelastung an dem genannten Abschnitt der Luxemburger Straße über den durch die Rechtsprechung festgelegten Grenzwerten liegt und damit für die Anwohnerinnen und Anwohner erheblich gesundheitsgefährdend ist.
Die Anordnung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Zulässigkeit der Herabsetzung ist an Bedingungen gebunden. Eine streckenbezogene Temporeduzierung, wie auf der Luxemburger Straße, ist im begründeten Ausnahmefall zulässig. (iri)