Zoff am Brüsseler PlatzStadt Köln bleibt knallhart bei 22-Uhr-Regel für Außengastro

Menschen sitzen vor einer Gaststätte draußen an Tischen.

Viele Kölnerinnen und Kölner lieben das: bei sommerlichen Temperaturen lange draußen Sitzen am Brüsseler Platz. 

Keine langen Sommerabende auf den Terrassen am Brüsseler Platz! Die Stadtverwaltung hält an der Sperrstunde um 22 Uhr fest – und bereitet als Alternative einen Pop-up-Biergarten vor.

Schlechte Nachrichten für alle, die gerne lange draußen sitzen: Die Gastronomen und Gastronominnen am Brüsseler Platz dürfen auch weiterhin ihre Terrassen nur bis 22 Uhr öffnen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Freitag (25. Juli) entschieden, dass die Stadt das Recht hat, die Öffnungszeiten zu beschränken.

Daran wird sich vorerst auch nichts ändern, wie eine Stadtsprecherin am Montag (28. Juli) bestätigte. Die Stadt will erst ein Lärm-Gutachten abwarten.

Darin soll untersucht werden, wie sich das geltende Alkoholkonsumverbot ab 22 Uhr, die Sperrzeit und eine geplante Alternativfläche auf der Vogelsanger Straße auswirken. Dort ist noch für diesen Sommer ein Pop-up-Biergarten geplant. Eine Sprecherin sagte: „Inwieweit die Maßnahmen ausreichen oder nicht, werden begleitende Untersuchungen wie Lärmmessungen zeigen.“

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Nachtruhe für Anwohner hat oberste Priorität

„Oberstes Ziel ist es, den Lärm auf dem Brüsseler Platz so weit zu reduzieren, dass die Anwohnenden einen erholsamen Schlaf finden“, so die Sprecherin. Die Stadt ist dazu durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 2023 verpflichtet. Damals hatten Anwohner und Anwohnerinnen geklagt, damit die Stadt mehr für ihre Nachtruhe tut.

Pikant: Der Rat der Stadt hatte die Verwaltung eigentlich beauftragt zu prüfen, ob die Cafés, Restaurants und Bars nicht doch wieder länger öffnen können. Eine politische Mehrheit stärkte den Gastronomen und Gastronominnen damit den Rücken. Derya Karadag (Grüne) sagte dazu am Montag, man wolle weiter nach anderen Lösungen für den Lärmschutz suchen.


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Till Riekenbrauk von der IG Gastro ist frustriert: „Es gibt keine Belege dafür, dass die Außengastronomie Lärmtreiber ist.“ Die Wirte und Wirtinnen sehen das Problem vor allem bei den vielen Besuchern und Besucherinnen, die sich mit günstigem Alkohol vom Kiosk auf dem Platz niederlassen.

Deshalb hatte eine Gastronomie sogar geklagt – ohne Erfolg. Riekenbrauk ist über die Entscheidung des Gerichts nicht überrascht, appelliert aber an die Stadt: „Wir befürchten, dass dieses Urteil exemplarisch dafür herhalten muss, die Sperrzeit weiter einzuschränken. Es sagt zwar: Ihr dürft. Aber ihr müsst nicht.“ Den Gastronomen und Gastronominnen dauert die Prüfung, die Sperrzeit wieder auf 23.30 Uhr zu verlängern, einfach zu lange.

Pop-up-Biergarten als Ausweichmöglichkeit geplant

Als Entlastung für den Brüsseler Platz soll an vier Wochenenden im Sommer ein Pop-up-Biergarten auf der Vogelsanger Straße entstehen. Ein alternativer Treffpunkt für Feiernde, mit Gastro-Angebot und der Möglichkeit, eigene Speisen und Getränke mitzubringen.

Wann es losgeht, ist aber noch unklar. Da sich mehrere Interessenten und Interessentinnen für den Betrieb gemeldet haben, gibt es laut Stadt „in Kürze ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren.“ Das soll zwar schnell gehen, ein Start wird aber erst im August oder September erwartet. (red)