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Nach Vorkommnissen in BerlinPalästinenser-Demos in Köln fordern Großeinsatz der Polizei

Polizeikräfte und ein Einsatzfahrzeug stehen vor dem Deutzer Bahnhof.

Copyright: Uwe Weiser

Die Kölner Polizei ist am Samstagnachmittag (15. April 2023) bei zwei Kundgebungen mit Bezug zum Thema Palästina im Einsatz. Bei dem Foto handelt es sich um ein Symbolbild, das am 4. Dezember 2022 vor dem Deutzer Bahnhof aufgenommen wurde. 

Aktualisiert:

Die Polizei Köln wird am Samstagnachmittag (15. April 2023) mit starken Kräften anlässlich zweier Kundgebungen mit Palästina-Bezug im Einsatz sein. 

Die Kölner Polizei bereitet sich auf zwei Kundgebungen mit Bezug zum Thema Palästina vor. Diese finden am Samstagnachmittag (15. April 2023) in Mülheim sowie am Dom statt. Nach den Vorkommnissen bei einer Palästinenser-Demo in Berlin am Ostersamstag wird die Polizei mit starken Kräften vor Ort sein. 

Auch das Einsatzkonzept sei verändert worden, kündigte ein Sprecher an. Die Kölner Versammlungen seien bereits im März angemeldet und durch die Polizei Köln bestätigt worden. 

Palästinenser-Demos in Köln: Polizei rechnet mit intensivem Einsatz

„Nach den Vorkommnissen in Berlin und dem Verbot einer danach angemeldeten ‚Palästina-Kundgebung‘ am 13. April gibt es Aufrufe im Internet, die auf einen Zulauf zur Versammlung in Köln hindeuten. Diese Aufrufe nehmen wir ernst und bereiten uns deshalb intensiv auf den Einsatz vor“, erklärte Polizeioberrat Stefan Bauerkamp, der den Einsatz leiten wird.

Bauerkamp stellte klar: „Wir werden die Versammlungen mit starken Kräften begleiten und gegen Straftaten und Provokationen konsequent vorgehen. Ich rufe alle Beteiligten zur Mäßigung auf.“

Eine Demo beginnt um 16 Uhr am Bahnhof in Mülheim, die zweite ist zur gleichen Zeit vor dem Dom geplant.

Kölner Polizei: Verbot von Palästina-Demos rechtlich nicht zu rechtfertigen

Die Polizei Köln hat sich im Vorfeld mit den Kolleginnen und Kollegen in Berlin ausgetauscht und auch die Voraussetzungen eines Versammlungsverbots eingehend geprüft. Die Situation, was sowohl die Anmeldenden der Versammlungen in Köln als auch die Erfahrungen mit deren bislang friedlich verlaufenen „Palästina-Versammlungen“ angeht, sei mit derjenigen in Berlin aber nicht vergleichbar, heißt es seitens der Kölner Polizei. Vor diesem Hintergrund sei ein Verbot rechtlich nicht zu rechtfertigen.

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Vorsorglich hat die Kölner Polizei nach einvernehmlichen Kooperationsgesprächen mit den Anmeldenden die Auflage erteilt, dass aus der Versammlung nicht zu Gewalt oder Hass gegen die israelische Bevölkerung aufgerufen oder das Existenzrecht des Staates Israel geleugnet werden darf. „Die Einsatzkräfte werden, unterstützt von Dolmetschern, über die Einhaltung der Auflage wachen“, so Einsatzleiter Stefan Bauerkamp.

Nach der Palästinenser-Kundgebung in Berlin, auf der israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen worden sein sollen, ermittelt der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung. (iri)

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