Nach 53 Jahren muss die 91-jährige Katharina Bolte aus ihrer Wohnung raus. Vor dem Kölner Landgericht ist das Urteil gefallen.
Mietrebell wütendKölnerin (91) muss ihre Wohnung räumen – „Skandal“

Copyright: Kalle Gerigk
Katharina Bolte (91) in ihrer Wohnung, aus der sie ausziehen soll.

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Was für ein Schlag für Katharina Bolte! Die 91-jährige Kölnerin muss aus ihrer Wohnung, in der sie seit 53 Jahren lebt, raus. Das Landgericht hat am Donnerstag (20. August) die Räumung und Herausgabe der Wohnung angeordnet.
Mietrebell Kalle Gerigk, der vor dem Gerichtsgebäude zu einer Protestaktion aufgerufen hatte, ist geschockt. „Für mich ist das ein Skandal. Da muss doch eine menschliche Lösung gefunden werden“, so Gerigk gegenüber EXPRESS.de.
91-jährige Kölnerin verliert vor Gericht
Katharina Bolte ist in einem Acht-Parteien-Haus in Lindenthal die letzte Mieterin. Der neue Eigentümer will das Gebäude abreißen, stattdessen soll dort ein großes Wohnprojekt entstehen. Deshalb soll die 91-Jährige aus ihrer 60 Quadratmeter großen Wohnung ausziehen. Weil sie sich zur Wehr setzte, reichte er Räumungsklage ein.
Die Klage wurde in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen. Doch Katharina Bolte konnte sich nur kurz freuen, denn der Hauseigentümer ging in Berufung. Mit Erfolg. Landgerichtssprecherin Diana Renk am Donnerstag (20. August) gegenüber EXPRESS.de: „Das Gericht hat auf die Berufung der Vermieterseite das Amtsgerichtsurteil aufgehoben und die Räumung und Herausgabe der Wohnung angeordnet.“
Besondere Härtegründe, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses gebieten würden, seien nicht ausreichend vorgetragen worden, erklärt die Landgerichtssprecherin.
Die sogenannte Verwertungskündigung des Vermieters ist somit wirksam. Sie greift, wenn eine Fortsetzung des Mietvertrags aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr rentabel genug ist. In diesem Fall hat der neue Eigentümer ein Grundstück mit einem Gebäude erworben, das sanierungsbedürftig ist. Anders hätte es ausgesehen, wenn die Bausubstanz intakt wäre.
Laut dem Eigentümer sollen Katharina Bolte zudem im Vorfeld vergeblich mehrere Alternativwohnungen angeboten worden sein, berichtete „RTL“. Ein Vorschlag soll nur deshalb gescheitert sein, weil angeblich auch ein lebenslanges Wohnrecht für den Sohn der 91-Jährigen gefordert worden sein soll. Laut der Familie ging es aber lediglich um die langfristige Sicherheit von Katharina Bolte.
Die Witwe (ihr Ehemann starb 1984) hat Pflegegrad 2. „Die einzige realistische Alternative wäre derzeit ein Umzug in ein Pflegeheim, was Frau Bolte aber nicht möchte. Sie möchte in ihrem vertrauten Zuhause bleiben, in dem sie seit über fünf Jahrzehnten lebt“, erklärt Kalle Gerigk.
Katharina Bolte hatte große Hoffnungen. Erst im Juni hatte das Kölner Amtsgericht entschieden, dass die 101-jährige Lilly Rostock in ihrer Wohnung in Bickendorf bleiben darf.
Mit dem Urteil des Landgerichts jedoch, könne der Investor jetzt einen Gerichtsvollzieher beauftragen und Katharina Bolte müsse innerhalb weniger Wochen ihre Wohnung übergeben, erklärt Gerigk. „Das werde ich nicht so einfach hinnehmen!“, so Kölns bekannter Mietrebell kämpferisch. „Ich lass' mich da auch wegtragen!“
Im Vorfeld des Gerichtstermins hatte Katharina Bolte erzählt, dass die Wohnung ihr Zuhause sei. „Hier habe ich mit meinem geliebten Mann und meinem Sohn gelebt, gelacht und geweint. Es macht mich unendlich traurig, dass ich nach einem ganzen Leben plötzlich um mein Zuhause kämpfen muss. Ich möchte meinen Lebensabend dort verbringen dürfen, wo mein Herz und meine Erinnerungen sind. Mehr wünsche ich mir nicht“, erklärte die 91-Jährige. Doch ihr Wunsch geht nicht in Erfüllung...


